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Beginn der Bodenuntersuchung

In den nächsten Monaten wird ein Unternehmen im Auftrag der Netzbetreiber und mit Genehmigung der Behörde eine Bodenuntersuchung je Maststandort durchführen.

Diese geotechnische Bodenuntersuchung erfolgt entweder durch Rammkernbohrung (Durchmesser 30 bis 80 mm, Tiefe bis max. 10 m), Rammsondierung (Durchmesser 30 mm, Tiefe bis max. 10 m) oder auch durch Probeschurf (max. Länge 3 m x Breite 0,8 m x Tiefe 5 m).

Das ist aber kein Baubeginn der geplanten Freileitung und es gibt selbstverständlich auch keine Baugenehmigung für die Freileitung.

Die Landwirtschaftskammer hat mit den Netzbetreibern für diese zeitweise Inanspruchnahme der Grundstücke und auftretende Schäden Entschädigungssätze ausgehandelt.

Unabhängig davon haben wir einen gerichtlich beeideten Sachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Rudolf Netherer, befragt. Er war bis zu seiner Pensionierung in der BBK Wels tätig, ist also mit ähnlichen Sachlagen vertraut.

Herr Dipl.-Ing. Rudolf Netherer schreibt uns dazu folgendes:

  1. Der Sockelbetrag muss mindestens 200 € betragen

  2. Die Entschädigungen (Anmerkung: lt. LWK) für die Flächenbeanspruchung liegen zwischen € 0,44/m2 bis € 0,68 m2. Diese Sätze sind viel zu gering und müssen mindestens € 1,00 betragen. Dasselbe gilt auch für Waldflächen.

  3. Die Entschädigungssätze für die Benützung von Forststraßen und befestigten Rückewegen muss je begonnenen ½ km Gesamtfahrtstrecke mindestens € 50 betragen.

  4. Der Hauptaufwand für den Grundbesitzer liegt in der Überwachung der Arbeiten und der Feststellung dabei entstandener Flur- und Waldschäden. Dafür sollte volle Kostenübernahme für eine Vertrauensperson des Grundbesitzers übernommen werden.

Dipl.-Ing. Netherer hat auch zugesagt, dass er für einen Unkostenbeitrag von 200 € – 300 € eine Schätzung der eingetretenen Flur- und Waldschäden übernehmen würde. Üblicherweise ist dieser Betrag von den Schadensverursachern mit zu übernehmen. Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, sollte dies abgestimmt werden.

Betroffene Grundbesitzer können sich direkt an Dipl. Ing. Rudolf Netherer unter 0664/4825284 oder netherer.rudolf@gmx.at wenden.

Rudolf Niederwimmer, IG Landschaftsschutz Mühlviertel

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