Die Netzbetreiber haben das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung am 31. Mai angestoßen.
Anders als in OHLSDORF, wo ja für die Rodung von 18 ha Wald kein UVP Verfahren durchgeführt wurde, soll es bei einem möglichen „OHLSDORF II“ für die Rodung von 44 ha Wald doch eine Prüfung geben.
Die Netzbetreiber haben die nächsten Schritte wie folgt angekündigt:
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Nachdem die Behörde die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft hat, wird das Vorhaben per Edikt kundgemacht.
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Die Unterlagen werden dann an den jeweiligen Standortgemeinden zur Einsicht aufliegen.
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Nachdem die Sachverständigen der Behörde die sogenannten Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG) erstellt haben, werden diese wiederum öffentlich zur Einsicht aufgelegt.
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Aller Voraussicht nach wird Ende 2024 / Anfang 2025 die eigentliche Verhandlung zur Prüfung auf Umweltverträglichkeit stattfinden. Auch diese wird öffentlich zugänglich sein.
Nachdem die Entscheidungen in diesem Verfahren von weisungsgebundenen Beamten getroffen werden, ist das Ergebnis wohl absehbar. (Siehe dazu auch das Zusammenspiel von Landesregierung und zuständiger Beamtenschaft: https://muehlviertel110kv.at/2024/05/31/sitzung-im-ausschuss-fuer-standortentwicklung-des-ooe-landtages/)
Doch auf dieses UVP Verfahren bereiten wir uns seit Jahren vor. Es geht jetzt darum, unsere Argumente für eine Erdkabelvariante so fundiert wie möglich im Verfahren einzubringen. Denn diese Daten sind die Basis für die Entscheidungsfindung am Bundesverwaltungsgericht!
Der Baubeginn einer Erdkabelleitung könnte in 1-2 Jahren sein, bei einer Freileitung ziemlich sicher nicht vor 2028. Wahrscheinlich würde man aber ohnehin noch die nächste Landtagswahl abwarten, um die erhofften Wahl-Ergebnisse nicht zu „gefährden“. Nur, man soll die Mühlviertler nicht unterschätzen – sie haben ein sehr langes Gedächtnis!
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer