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Magnetfelder der Hochspannungsleitungen und die Gefahr, dass Kinder an Leukämie erkranken

Aktuell gibt es neue Studien zum Thema Hochspannungsleitungen und Kinder-Leukämie. Das Thema wird gerne klein geredet.

Wir haben natürlich auch schon tagsüber eine relativ hohe, beinahe unvermeidliche Elektrosmog-Belastung in unserem persönlichen Umfeld. Sei es durch Elektrogeräte, Handy, Smartmeter etc. Gerade deshalb kann man die vielen Untersuchungsergebnisse zum Thema Elektrosmog und Kinderleukämie nicht unter den Teppich kehren. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, dass diese Belastung  durch die geplante Freileitung womöglich noch erhöht wird.

Das Messen, Bewerten und Analysieren bzw. Festlegen von tolerierbaren Grenzwerten ist ein Thema für Fachleute. Die Maßeinheit für diese Grenzwerte wird in Mikrotesla (µT) angegeben. Genannt nach dem Erfinder Nicola Tesla (Elon Musk hat davon den Namen seiner Automarke abgeleitet).

Wir Laien, die mit diesen Grenzwerten nicht wirklich etwas anfangen können, können die Strahlung von Freileitungen sehr wohl für uns sichtbar machen. Wenn wir uns mit einer ganz normalen Neonröhre unter eine Hochspannungsleitung stellen, wird diese – ganz ohne Stromanschluss – vollständig leuchten.

Bild aufgenommen in Salzburg am 12. Juni 2020 (fairkabeln.at)

Umweltmedizinische Beurteilung magnetischer Wechselfelder

Dr. Gerd Oberfeld (Umweltmediziner und Referent der österr. Ärztekammer) schreibt dazu in einer Stellungnahme „Umweltmedizinische Beurteilung magnetischer Wechselfelder“ bereits im Jahr 2007:

Typische Hintergrundwerte in Gebäuden in ländlichen Bereichen liegen bei etwa 0,01 bis 0,02 μT und werden durch die eigene Stromversorgung des Hauses verursacht.

Die epidemiologische Forschung hat in einer Vielzahl von Studien eine Risikoerhöhung im Zusammenhang mit erhöhten Expositionen beobachten können. Die epidemiologische Evidenz bekommt nun zusätzliche Unterstützung durch den Nachweis von Chromosomenbrüchen in vitro und in vivo sowie von Brustkrebs bei Ratten im DMBA Modell. Die gegenwärtig verfügbare Wirkungsevidenz weist unter anderem ein erhöhtes Leukämierisiko bei Werten von 0,2 und 0,3 μT sowie in einzelnen Arbeiten auch darunter nach.
In einem ersten Ansatz wird daher die Begrenzung der Gesamtimmission durch magnetische Wechselfelder auf 0,1 μT vorgeschlagen
. Dieser Vorschlag deckt sich mit dem von der Bioinitiative Working Group Ende August 2007 vorgeschlagenen Empefehlungswert (BioInitiative 2007).

Daraus kann man den Schluss ziehen, dass der durch unsere eigene Stromversorgung im Haushalt entstehende Elektrosmog schon an der Grenze des max. empfohlenen Wertes liegt. Jedwede weitere Erhöhung der Immissionen ist demnach auf jeden Fall hintanzuhalten!

Strahlenschutzkommission Deutschland

Hier ein Auszug aus einer Studie der Strahlenschutzkommission in Deutschland Die SSK ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Deutschland.
Felder_Energieversorgung.pdf

Die SSK schreibt: Nach den Mitteilungen der EU-Kommission über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips ist vorgesehen, dass bei ausreichendem wissenschaftlichem Verdacht Maßnahmen bereits auch dann gerechtfertigt sind, wenn noch nicht ALLE erforderlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen.
Dabei wird vorausgesetzt, dass die Maßnahmen effizient, verhältnismäßig, nichtdiskriminierend und kohärent (d.h. konsistent mit bereits in ähnlichen Fällen getroffenen Maßnahmen) sind. Dabei müssen die Vor- und Nachteile sowohl der Durchführung als auch der Unterlassung einer Maßnahme abgewogen werden.

Unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip haben einige Länder in Ergänzung zu den Expositionsgrenzwerten Regelungen erlassen, die den Beitrag von ortsfesten Feldquellen zur Gesamt-Exposition (maximaler Immissionswert) in Bereichen mit längerem Aufenthalt begrenzen.

Diese Regelungen beziehen sich entweder auf die Errichtung der Quellen und/oder die Errichtung von Neubauten in der Nähe von Feldquellen (Tabelle 3). Quantitative Begründungen für diese Regelungen werden nicht angegeben, in den Niederlanden wird auf die epidemiologischen Studien über Kinderleukämie Bezug genommen.

Neueste Studien zum Thema Elektrosmog und Gesundheit

Die wichtigste Datenbank für medizinisch-wissenschaftliche Publikationen heißt PubMed.
Hier Auszüge aus einer neuen belgischen Studie (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/  Übersetzung aus dem englischen Originaltext)

[…] Unsere systematische Überprüfung zeigt, dass weniger Kinder aus Ländern mit hohem Einkommen (Anmerkung: höher entwickelten Ländern) häuslichen Magnetfeldern über 0,4 μT ausgesetzt waren als Kinder aus Ländern mit niedrigerem Einkommen (Anmerkung: wohl Dritte-Welt-Ländern). Nur 0,3 % der Kinder aus Ländern mit hohem Einkommen waren ELF-MF (Extremely Low Frequency-Magnetic Field) ausgesetzt höher als 0,4 μT, während 11,6 % der Kinder aus Ländern mit niedrigerem Einkommen ELF-MF über 0,4 μT ausgesetzt waren. […]“

[…] Dennoch ist es wichtig, die Tatsache zu betonen, dass in Ländern mit hohem Einkommen nur sehr wenige Haushalte Magnetfeldern von mehr als 0,4 μT ausgesetzt sind, die von Freileitungen erzeugt werden. […]“

[…] Messungen der magnetischen Flussdichte sollten durchgeführt werden, wenn Kinder im Umkreis von 200 m von Freileitungen leben, um sicherzustellen, dass sie keiner ELF-MF von mehr als 0,4 μT ausgesetzt sind. Im Gegensatz dazu, wenn sie mehr als 200 m von Freileitungen entfernt leben, könnte das als sicherer Abstand für Kinder angesehen werden, der nicht mit einem höheren Leukämierisiko verbunden ist. Unsere systematische Überprüfung legt nahe, dass Kinder aus Ländern mit mittlerem Einkommen wie Mexiko und Iran eher Magnetfeldern über 0,4 μT ausgesetzt sind und das Risiko von Leukämie, die auf ELF-MF zurückzuführen ist, ist in diesen Ländern wahrscheinlich höher. […]“

Und was markiert die Belastungsgrenze in Österreich für unsere Kinder?

In Österreich gibt es keinen medizinischen Grenzwert. Man hat einfach den Bock zum Gärtner gemacht und die Grenzwertdefinition dem Österreichischen Verband für Elektrotechnik überlassen.
Und der schreibt in seiner OVE-Richtlinie R23-1 einen generellen Grenzwert von 200 µT vor! Lediglich für schwangere Arbeitnehmerinnen lautet der Richtwert in der Verordnung 100 µT.

In den Niederlanden wird ein Grenzwert von 0,4 µT für Bereiche mit längerem Aufenthalt von Kindern vorgeschrieben.
In der neuesten medizinisch-wissenschaftlichen belgischen Studie wird ebenfalls eine Belastung von 0,4 µT als zulässig erachtet.

Laut der Analyse von Dr. Gerd Oberfeld (siehe Bericht oben) besteht bereits ein erhöhtes Leukämierisiko bei Werten von 0,2 und 0,3 μT.

Und Österreich? – „eh wurscht“ – denn die Behandlung der an Leukämie erkrankten Kinder muss ja ohnehin die Österreichische Gesundheitskasse bezahlen, oder?
Wenn man den österreichischen Grenzwert von 200 µT mit der oben zitierten belgischen Studie vergleicht, wären wir wohl gleichauf mit Dritte-Welt-Ländern!

Für die bei uns geplante Freileitung ist in einer Entfernung von 200 Metern ein Wert von 0,1 – 0,2 μT anzunehmen. In 100 Metern Entfernung rund 0,2 – 0,4 μT, zusätzlich zu den bereits vorhanden 0,1 – 0,2 μT, die ein üblicher Haushalt tagsüber „verursacht“. Kommt man noch näher an die geplante Freileitung heran, steigen die Belastungswerte nocheinmal eklatant an.

D.h. in einer Entfernung von unter 200 Metern zur geplanten Freileitung ist ein erhöhtes Risiko, dass Kinder an Leukämie erkranken, anzunehmen.
Was in diesem Beitrag hier nicht angeführt ist, sind viele weitere gesundheitliche Probleme, die im Nahbereich einer Leitung auftreten können (z.B. welcher Typ von Herzschrittmacher hat Probleme mit welcher Frequenz usw.).

Elektromagnetische Messungen

Es ist daher Anrainern, die im Bereich von unter 200 Metern zu einer Freileitung leben, anzuraten, alle paar Jahre Messungen durchzuführen. Dies deshalb, da die Netzbetreiber zu einem späteren Zeitpunkt den Lastfluss stark erhöht haben könnten.
Eine einfache Messung kann mit dem Handy durchgeführt werden. Dazu gibt es kostenlose APPs, z.B. AC Magnetic Field Meter. Einfach längere Zeit am zu messenden Ort liegen lassen und dann den Durchschnittswert ablesen (siehe Pfeil).

Es gibt in Bad Kreuzen ein Unternehmen, das solche Messungen professionell, qualitativ hochwertig und dokumentiert durchführen kann.
Martin Grabmann, Baubiologe IBN, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die EMV-U (Elektromagnetische Verträglichkeit – Umwelt) in der Energie- und Nachrichtentechnik. https://www.elektrosmog-messung.at/
Die Kosten für diese Gutachten sollten eigentlich von der Österreichische Gesundheitskasse unter dem Titel Gesundheitsvorsorge refundiert werden, oder?!

Die Ernsthaftigkeit dieser Problematik würde es erforderlich machen, dass hier nicht immer die selben medizinischen Gutachter in den Genehmigungsverfahren für Freileitungen herangezogen werden. Anhaben kann diesen Gutachtern wohl kaum jemand etwas.
So lange in Österreich elektrotechnische Grenzwerte gelten, die – wenn man diese mit der oben zitierten belgischen Studie vergleicht – dabei das Kindeswohl vollkommen außer Acht lassen.

Und das alles nur um des schnöden Gewinnes der Energieunternehmen und der heiß geliebten Dividende der öffentlichen Hand willen!

Rudolf Niederwimmer, IG Landschaftschutz Mühlviertel

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