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Entschädigungen für Probebohrungen

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Dort wo die Bodenuntersuchung bzw. Probebohrung bereits durchgeführt wurde, ist jetzt ein Mitarbeiter der Netzbetreiber unterwegs, um die Entschädigungen auszubezahlen.

Die Betragshöhe ist sehr bescheiden, in einem Fall wissen wir von weniger als 300 Euro. Wem das zu wenig erscheint, kann sich die Entschädigungssumme vom gerichtlich beeideten Sachverständigen DI Netherer (0664/4825284) überprüfen lassen.

Wir haben darüber in unserem Rundbrief Juni 2023 ausführlich berichtet: https://muehlviertel110kv.at/2023/06/15/beginn-der-bodenuntersuchung/

Rudolf Niederwimmer, IG Landschaftsschutz Mühlviertel

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