Zwölf Grundbesitzer aus vier Gemeinden wären sowohl von der zweiten Gasröhre als auch von der geplanten Freileitung unmittelbar betroffen. Diese Grundbesitzer haben Ihren Willen schriftlich kundgetan, ihre Grundstücke für die zweite Gasröhre nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn dies mit einer Infrastrukturbündelung Strom+Gas zusammenfällt.
Diese an und für sich logische Forderung würde eine wesentlich geringere Belastung der betroffenen Wiesen und Wälder bedeuten.
Geplant sind zwei Leitungstrassen, teilweise mit nur wenigen hundert Metern Abstand, die sich stellenweise überkreuzen.
Es würde zu jedem Freileitungsmast eine LKW-Zufahrtsstraße gebaut werden, um für jeden Maststandort zumindest 130 m3 Beton zuzufahren. Genauso werden an anderen Stellen Zufahrtsstraßen zur Gasleitungsbaustelle erforderlich sein.
Wenn sich nun dieser Plan wider jeden Hausverstand bewahrheitet, droht diesen 12 Grundbesitzern wohl zweimal die Enteignung. Beim ersten Mal für die Gasleitung 2026 und womöglich ein paar Jahre später für die Freileitung.
Vom Bau der geplanten Freileitung im Mühlviertel sind in Summe 165 Grundbesitzer aus 11 Gemeinden betroffen (inklusive der zwölf doppelt Betroffenen). Für den Bau der Freileitung Ried-Raab haben sich 75% der Grundbesitzer enteignen lassen. Auch im Mühlviertel haben sich bereits jetzt Land- und Forstwirte festgelegt, es ebenfalls auf eine Enteignung ankommen zu lassen.
Alternative ist Infrastrukturbündelung
Ist es wirklich unabdingbar, dass die Landesregierung für den Bau einer Freileitung „verbrannte Erde“ im Mühlviertel hinterlässt? Obwohl es eine einfache Alternative in Form einer Infrastrukturbündelung gibt?
Wie würden diese Politiker (und auch jene, die sich „wegducken“) reagieren, wenn sie selbst in so eine Situation gedrängt werden würden?
Müssen diese Grundbesitzer „Opfer“ für die Energiewirtschaft bringen, obwohl es Alternativen gibt?
Von manchen Mitbürgern gibt es dazu auch schon Kommentare wie: „Aber die werden doch eh entschädigt!“.
Worauf ein Grundbesitzer gemeint hat: „Du kannst die Entschädigungssumme gerne nehmen, wenn du auch den Mast nimmst!“
Wichtig für Grundbesitzer gilt nach wie vor: Wer sich nicht enteignen lassen will, hat mit der Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall Zeit bis 8 Wochen nach Rechtsgültigkeit des Bauvorhabens. Diese Rechtsgültigkeit tritt frühestens mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Kraft.
Wer sich dann mit den zwischen Landwirtschaftskammer und Netzbetreibern ausgehandelten Entschädigungssätzen zufrieden gibt, kann also mit einer Unterschrift unter einen Vertrag mit den Netzbetreibern noch zuwarten.
Wer auch die Entwertung seiner Liegenschaft abgegolten haben will, lässt sich von einem gerichtlich beeideten Gutachter des eigenen Vertrauens beraten. Gerne können wir dazu auch Namen nennen.
IG Landschaftschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer
Ein Gedanke zu „Mögliche DOPPELTE Enteignung betroffener Grundbesitzer“
Ich finde es eine Frechheit alles zu verschandeln mit Strommasten und Windrädern… Ich halte ein Erdkabel und eine Bündelung für sinnvoll. Einmal graben, einmal Zufahrten, die man wieder in Äcker und Wiesen verwandelt (es wird an anderer Stelle eh viel gejammert über die Flächen Nutzung). Die Erdkabel sind weder Wind noch Schneeanfällig. Dieses Geld halte ich für sinnvoll investiert. Liebe Netzbetreiber bzw Politiker denkt mal darüber nach, ob man wirklich alles dem Geld unterordnen muss bzw. Mit der Brechstange durch boxen. Liebe Politiker Sie würden von den Bürgern gewählt, nicht von den Firmen, somit sind Sie auch für die Bürger da.