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Grundbesitzer, die sowohl von der Gas- als auch von der geplanten 110kV-Freileitung betroffen sind

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In vier Gemeinden sind 12 Grundbesitzer sowohl von der Gas- als auch von der geplanten 110kV-Freileitung betroffen. Da ist es mehr als naheliegend, dass diese Betroffenen auf eine ressourcenschonende Umsetzung drängen. Derzeit ist eine getrennte Trassierung der beiden Großprojekte geplant, was freilich als Schildbürgerstreich zu bezeichnen wäre.
Wenn schon die Netzbetreiber und auch die Oö. Landesregierung nicht von selbst auf diese verworrene Planung reagieren, ist es wohl legitim, dass sich die Grundbesitzer wehren. Sie fordern die Planung einer Infrastrukturbündelung und werden bis dahin für den Bau der zweiten
Gasröhre auf ihrem Boden die Zustimmung verweigern.

Die zweite Gasröhre wird 2026 gebaut. Nach erfolgter Rekultivierung der Trasse wird man diesen Eingriff kaum mehr wahrnehmen. Lediglich die „gelben Hütchen“ werden darauf hinweisen, dass dann eben zwei Röhren vergraben sind.

Schon seit 2018 planen Energie AG und Linz AG in der gleichen Richtung und relativ nahe an der Gastrasse eine Freileitung. Teilweise würden sich diese beiden Infrastrukturprojekte sogar überkreuzen.

Bündelung ist technisch und rechtlich machbar

In der ÖNORM E 8120, der ÖNORM B 2533 und der OeVGW Richtlinie G B430 ist geregelt, dass ein 110 kV Erdkabel einen Abstand von 5 Metern einzuhalten hat, in Ausnahmefällen kann aber auch näher verlegt werden.

Für den Bau der zweiten Gasröhre wird auf einer Breite von 18 Metern der Humus abgezogen. Es wäre doch widersinnig, wenn nicht gleich auch auf dieser Fläche unter Einhaltung des erforderlichen Abstandes ein Erdkabel verlegt werde würde. Über weite Strecken kann man es wahrscheinlich sogar einpflügen. Hernach kann man beide Trassen wieder rekultivieren. Ein weiterer Vorteil dieser Bündelung besteht bei den für den Bau erforderlichen Zufahrtsstraßen. Auch diese kann man sicherlich für beide Projekte nutzen.

Dies alles sind Vorteile beim Bau der Trassen. Was aber besonders ins Gewicht fällt ist, dass bei dieser logischen Zusammenlegung der Infrastrukturprojekte um 44 ha weniger Wald gerodet werden müssen.

Warum zögert die Landesregierung noch? Die Netzbetreiber warten angeblich auf diese Entscheidung!

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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