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Beginn der Bodenuntersuchung

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In den nächsten Monaten wird ein Unternehmen im Auftrag der Netzbetreiber und mit Genehmigung der Behörde eine Bodenuntersuchung je Maststandort durchführen. Diese geotechnische Bodenuntersuchung erfolgt entweder durch Rammkernbohrung (Durchmesser 30 bis 80 mm, Tiefe bis max. 10 m), Rammsondierung (Durchmesser 30 mm, Tiefe bis max. 10 m) oder auch durch Probeschurf (max. Länge 3 m […]