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Grundablösen für Baustellen-Zufahrtsstraßen

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Sehr vereinzelt werden bzw. waren schon die Herrschaften der Netzbetreiber bei den Grundbesitzern vorstellig, um Unterschriften für die zu errichtenden Zufahrtswege zu erhalten. Gebaut sollen sicherlich befestigte Schotterstraßen werden, müssen doch alleine zu jedem Maststandort rund 130 m3 Beton zugefahren werden. Und natürlich auch schweres Baugerät. Auch wenn ein Rückbau vorgeschrieben ist, die Bodenverdichtung bleibt über längeren Zeitraum bestehen.

Auch wenn die Netzbetreiber wahrscheinlich auf einen schnellen Vertragsabschluss drängen werden, soll sich niemand „überrumpeln“ lassen. Sollten die Netzbetreiber beim UVP-Verfahren und beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht) obsiegen – wobei wir bei Zweitem nicht davon ausgehen -, kann man immer noch über eine Einigung mit den Netzbetreibern entscheiden.

Die OGH Entscheidung für die Entschädigungssätze Ried-Raab ist ohnehin in absehbarer Zeit zu erwarten. Dann kann man diese Entschädigungssätze als richtungweisend ansehen. Eine Zufahrtsstraße kann nicht erzwungen werden. Willigt der Grundbesitzer nicht ein, können Fahrwege nur entlang der Trasse, von Maststandort zu Maststandort, errichtet werden. Sogar dann, wenn von den Baufirmen enorme Hangneigungen überwunden werden müssen.

Lieber ein paar Hunderter in eine „wirklich unabhängige“ Beratung investieren, als sich um etliche Tausender weniger „abspeisen“ lassen.
Kontaktdaten: Gerichtlich beeideter Sachverständiger DI Rudolf Netherer, netherer.rudolf@gmx.at, 0664 / 48 25 284

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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