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Neues von der Entschädigung der enteigneten Landwirte im Innviertel

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Jene Grundbesitzer aus dem Innviertel, die für den Bau der Freileitung Ried-Raab enteignet wurden, haben einen weiteren, wenn nicht sogar den letztgültigen Schritt in Richtung einer fairen Entschädigung getan.
Erstinstanzlich hat das Landesgericht Ried zugunsten der betroffenen enteigneten Grundbesitzer entschieden. Die zwei bis vierfach höheren Entschädigungssätze (als die von der Energie AG bezahlten) wurden den Grundbesitzern vom Gericht als gerechtfertigt zugesagt.

Jetzt hat auch das Oberlandesgericht Linz als zweite Instanz dieses Urteil bestätigt!

Ob die Energie AG auch dagegen wieder Einspruch erhebt, steht noch nicht fest. Es könnte aber auch sein, dass sie es eben ganz genau wissen will.
Der Oberste Gerichtshof in Wien hat schon einmal das Ansinnen der Energie AG verworfen und eine genauere Definition der Grundstücksentwertung verlangt. Nun, im zweiten Durchlauf hat das OLG Linz das Urteil des LG Ried bestätigt. (Was es im ersten Durchlauf noch nicht gemacht hat, der OGH aber wieder aufgehoben hat.) Dass der OGH dies jetzt alles grundsätzlich verwirft – wo er schon vorher eine genauere Definition der Entschädigungsberechnung eingefordert hat -,  ist mehr als unwahrscheinlich.

Die Leitung Ried – Raab ist gerade um ein paar Millionen Euro teurer geworden und die Dividende für die Aktionäre um ein paar Millionen weniger. Wesentlich billiger und vor allem konfliktfreier wäre die Ausführung als Erdkabel gewesen. „Mit dem Kopf durch die Wand“ zeigt halt nicht gerade von gutem Politik- und Managementstil.

Ein mir vorliegendes Gutachten zeigt: 1 Maststandort, 229 lfm Überspannung
Von der Energie AG zugestanden:                  23.000 Euro
Tatsächliche Entschädigung lt. Gutachten:    92.000 Euro
Wert 2023 durch Indexanpassung:                109.000 Euro

Jene Grundbesitzer, die einen Vertrag mit der Energie AG für den Bau der Freileitung unterschrieben haben, werden dadurch nicht höher entschädigt werden.

Es ist jedoch müßig, über Freileitungs-Entschädigungssätze zu diskutieren. Das ist doch bloß „haschen nach Wind“, denn bei uns wird ohnehin ein Erdkabel gelegt. Dann gelten wieder vollkommen andere Entschädigungssätze.

Rudolf Niederwimmer, IG Landschaftsschutz Mühlviertel

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2 Gedanken zu „Neues von der Entschädigung der enteigneten Landwirte im Innviertel

  1. Das sage ich schon lange dass der Strom unter die Erde gehört. Wo sind unsere Bauernvertreter und Politiker, die sich dafür einsetzen? Dass es geht zeigt E-Werk Wels

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