Allgemein

OGH Entscheid zu Gunsten der enteigneten Grundbesitzer im Innviertel

Deutlich höhere Entschädigungssummen zu erwarten

Der Oberste Gerichtshof hat ganz aktuell eine weitreichende Entscheidung für die vom Freileitungsbau betroffenen Innviertler Grundbesitzer getroffen. Alle Grundbesitzer, die den Options- bzw. Dienstbarkeitsvertrag der Netz Oberösterreich GmbH samt angebotener Entschädigungssumme nicht unterzeichnet haben und sich enteignen haben lassen, können mit bis zu 3-fach höheren Summen (je nach Liegenschaft) rechnen.

Dies ersetzt zwar noch immer nicht die nachhaltige Schädigung und Entwertung der jeweiligen Gesamtliegenschaft, ist aber zumindest angemessener als der Betrag, den die Netzbetreiber anbieten. Diese, wesentlich höhere, Entschädigungssumme erhalten aber nur jene Grundbesitzer, die sich von der Netz Oberösterreich GmbH nicht zu einer Vertragsunterzeichnung überreden ließen und auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht gescheut haben!

Am Beispiel eines namentlich bekannten enteigneten Grundbesitzers dürfen wir das näher darstellen.

Der vom Land OÖ bestellte Gutachter setzte eine Wertminderung von ca. 50.000 € fest. Der gerichtlich beauftragte Gutachter (aufgrund der Aktivität dieses Grundbesitzers bei Gericht) ermittelte eine Wertminderung von rund 128.000 €.

 

Weiteres Verfahren gegen den Freileitungsbau

Die Innviertler Grundbesitzer haben auch noch ein weiteres Verfahren gegen den Freileitungsbau bei Gericht laufen. Da die Netz Oberösterreich GmbH die Leitung zu bauen begonnen hat, obwohl dieses Gerichtsverfahren noch nicht entschieden ist, besteht noch immer die Möglichkeit, dass sich der Oberste Gerichtshof für die Realisierung mittels Erdkabel ausspricht. Wenn dieses Verfahren auch im Sinne der betroffenen Grundbesitzer entschieden wird, dann, ja dann darf die Energie AG zur Demontage der Leitung schreiten und den vorherigen Zustand wiederherstellen!

 

Endlich Vorteile einer Erdverkabelung erkennen

Freileitungsbefürworter mit der Meinung, dass unser Widerstand gegen die Freileitung und unser Einsatz für das Erdkabel nur den Strom teurer macht, erkennen nicht die vielen Vorteile eines Erdkabels. Sie berücksichtigen keine Entschädigungssummen. Wenn die Entschädigungssätze, wie im aktuellen Beschluss des Obersten Gerichtshofs ausgeführt, auch bei der bei uns geplanten Freileitung zur Anwendung kommen würden, wäre die Erdverkabelung wahrscheinlich schon günstiger.

Für den Verein, Rudolf Niederwimmer

 

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