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„Ohlsdorf“ 2.0

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Das Rodungsproblem in Ohlsdorf beschäftigt mittlerweile die Justiz (https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/salzburger-justiz-prueft-causa-ohlsdorf;art71,3942985).
Das dortige Problem besteht darin, dass 18 ha Wald sinnlos gerodet wurden. Ermittelt wird gegen einen Beamten des Amtes der Oö. Landesregierung, den Bezirkshauptmann von Gmunden.

LH Stelzer und sein von ihm bestellter LR Achleitner ziehen daraus offenbar keine Schlüsse. Wie sonst würden sie eine Rodung von 44 ha in unseren noch intakten Wäldern einfach billigend in Kauf nehmen.

Wie aus obiger Skizze ersichtlich, würde bei einer umwelt- und naturschonenden Verlegung entlang der neuen Gastrasse lediglich eine Rodungsfläche von 2,3 ha in Anspruch genommen.

Beachtenswert ist, dass die in der Skizze dargestellten Abstände von der NETZ OÖ schriftlich bekannt gegeben wurden. In der Presseaussendung von LR Achleitner wird das aber so dargestellt: „Die Abstände von den beiden dann parallel geführten Projekten müssen aus sicherheitstechnischen Gründen so breit gewählt werden, dass keine wechselseitige Beeinflussung gegeben ist, weshalb es zu einer gesamten ständig freizuhaltenden und unbebaubaren Trassenbreite – gemäß Stellungnahme Netz Oberösterreich – von rund 40 Metern kommen würde.“

Also statt 28,5 Metern, die sich aus den Angaben der Netz OÖ ergeben, werden jetzt 40 Meter. Ob der Herr Landesrat weiß, dass „seine“ 40 Meter Breite auch genau jener Breite von 40 Metern der Schneise im Wald bei einer Freileitung entsprechen würde?

Pläne für eine gemeinsame Trassenführung vorgestellt

Wie von der Kronen Zeitung berichtet (https://www.krone.at/3394300), wurden im Ausschuss bereits Pläne für eine gemeinsame Trassenführung Gas- und Stromleitung vorgestellt. Erstellt wurden diese Pläne von der Energie-Werkstatt und der Gas Connect. Also von zwei wirklichen Experten auf diesem Gebiet. In dieser Planung wurde der Abstand Gas- zu Stromleitung von 10 Metern eingezeichnet (das gesetzliche Erfordernis wäre ohnehin nur 5 Meter).

Weiters führt der Energie-Landesrat an: „Die UVP-Einreichung der 110 kV-Mühlviertelleitung als Freileitung ist für Juni 2024 geplant. Eine Neuplanung der Stromleitung als zweisystemiges Kabel mit Trenntrafos in räumlicher Nähe zur Gasleitung inkl. neuer Dienstbarkeiten würde das Projekt „Mühlviertelleitung“ an den Start zurückschicken und eine zeitliche Verzögerung von mehreren Jahren mit sich bringen.“

Seit 2016 wird diese Freileitung im Mühlviertel geplant. Mit sicherlich enormem Aufwand bereiten sich die Projektwerber auf das UVP-Verfahren vor. Der Grund, warum ein UVP-Verfahren erforderlich ist, besteht darin, dass eben 44 ha Wald gerodet werden müssten. Dieser Grund würde bei einer Erdverkabelung schlagartig wegfallen, denn dabei würden nur 2,3 ha gerodet werden. Dieser Wert liegt wesentlich unter dem Grenzwert von 20 ha für eine UVP Pflicht.

Die ebenfalls angeführte zeitliche Verzögerung ist eigentlich anders herum. Der Bau der Gasleitung wird 2026 erfolgen. Bei einer Zug-um-Zug Bauweise von Gas- und Stromleitung könnte diese 110kV-Leitung anzunehmender Weise 2027 in Betrieb gehen. Das wird sich bei einer Freileitung ziemlich sicher nicht ausgehen. Von berufener Seite haben wir gehört, dass mit dem Bau der Freileitung ohnehin erst nach der nächsten Landtagswahl 2027 begonnen werden soll. Warum eigentlich?

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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