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Der Stromverbrauch steigt, die Netzlast sinkt, wie passt das zusammen?

Der Verbrauch an elektrischer Energie in Österreich, wohlgemerkt nur jener, der aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wurde, betrug im Vorjahr 57.400 GWh.
Im Vergleich dazu waren es 2021 noch 58.800 GWh.
Das ergibt einen Minderverbrauch aus dem Stromnetz von 2,4% im Jahr 2022.
Von Jänner bis September 2023 ergibt sich sogar schon ein Rückgang der Netzlast von 6,8%.

Die unberechtigte Angst, dass für die VOEST zu wenig Strom vorhanden sein wird

Um die eingangs angeführten Mengen richtig einordnen zu können, muss man wissen, dass die VOEST einen ungefähren Stromverbrauch von 2.300 GWh hat. Dazu werden ab 2030 für die neuen Hybrid-Hochöfen noch ungefähr 6.600 GWh dazu kommen. Also, der Österreich-Gesamtstromverbrauch würde dadurch ab 2030 alleine durch die VOEST um 11% steigen.

Wie aber aus obiger Vergleichstabelle ersichtlich, sinkt der Stromverbrauch, wohlgemerkt aus dem Netz der Energieversorger, kontinuierlich. Im heurigen Jahr bereits um 6,8%.

Wenn wir davon ausgehen, dass der jährliche österreichische Gesamt-Netzbezug im Durchschnitt nur um 2% sinken wird, dann wären die 11% Strommehrverbrauch, den die VOEST ab 2030 benötigt, schon vorher eingespart worden. Da anzunehmen ist, dass die Netzentnahme aber wesentlich stärker sinken wird (heuer bereits 6,8%), wird für die VOEST also Strom in Hülle und Fülle zur Verfügung stehen.

Dabei vollkommen unberücksichtigt bleibt, wie sich der Energie-Mix in Zukunft zusammensetzen wird. Es könnte ja sein, dass 2030 bereits genügend grüner Wasserstoff vorhanden und dieser womöglich für viele Unternehmen günstiger zu beziehen ist, als der Strom aus dem öffentlichen Netz, der noch dazu nicht immer Grünstrom sein wird.

Wer liefert die größten Einsparungen bei der Netzlast

In der nachfolgenden Tabelle sind die Netzverbrauchszahlen nach Endkunden dargestellt. Vorhanden sind bisher nur die Zahlen bis einschließlich 2022.
Was auffällt ist, dass hier vor allem die Haushalte bereits 2022 um 7,7% weniger Strom aus dem Netz bezogen haben. Wohlgemerkt 2022, im heurigen Jahr wird dieser Rückgang wesentlich höher ausfallen (siehe dazu auch vorige Tabelle).

Der PV-Anlagen Boom und die daraus resultierenden Probleme der Netzbetreiber

Zurückführen lassen sich diese Rückgänge des Strombezuges aus dem öffentlichen Netz zum Teil wohl auf aktives Stromsparen. Der überwiegende Teil dieser „Netz-Entlastung“ stammt aber sicherlich aus dem PV-Anlagen Boom. Und der ist ungebrochen. Viele private Dächer sind noch „leer“. Viele Hallendächer sind erst jetzt in der „Aufrüstung“. Was selbst erzeugt wird, braucht also nicht aus dem Netz bezogen werden.

Ein wahrer Teufelskreis für die Netzbetreiber. Der überschüssige Strom aus den PV-Anlagen will ins Netz. Die Nieder- und Mittelspannungsnetze sind aber marode, viele Trafos sowieso. Aus Kunden werden plötzlich Lieferanten.
Der Klimawandel schreit förmlich danach, dass grüner Strom aus dem Netz kommt. Die Politik kann und will wohl auch nicht verhindern, dass der „Einspeis-Druck“ einfach abgewürgt wird.
Die Ertüchtigung von Nieder- und Mittelspannungsnetzen kostet nur Geld und generiert keine neuen Einnahmen (wie es eine neue 110kV Leitung tun würde). Daher betreiben die Netzbetreiber eben nur „Flickschusterei“ bei den bestehenden Nieder- und Mittelspannungsnetzen. Die enormen Gewinne fließen halt in das Budget des Landes OÖ bzw. in das der Stadt Linz. Oder auch in Projekte im Ausland.

Im §5 des ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz) heißt es unter der Überschrift Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass Elektrizitätsunternehmen die bestmögliche Erfüllung der ihnen im Allgemeininteresse auferlegten Verpflichtungen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln anzustreben haben.

Merkt da irgend jemand etwas davon, dass dieses Gesetz auch so umgesetzt wird? Das Problem dabei ist, dass jene politischen Organisationen, welche die Einhaltung dieses Gesetzes (offenbar von der EU aufgezwungen) überwachen sollen, die indirekten Nutznießer (durch zusätzlich gefüllte Verteilungstöpfe) sind.

Das im Gesetz definierte Allgemeininteresse sehe ich hier nirgendwo berücksichtigt!

IG Landschaftsschutz Mühlviertel, Rudolf Niederwimmer

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