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Brennt die Leitung, brennt der Wald

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Einsatzbericht: Um 00:53 Uhr des 29. Juni wurden zu einem Brandeinsatz der Kategorie B2 in Winklarn mit dem Alarmtext „Brand eines Hochspannungsmast“ alarmiert. Aus noch unbekannter Ursache ist ein Isolator der 110kva-Leitung (Kilovoltampere) in Brand geraten. Nach Abschaltung des Stromes wurde der Masten durch den Energieversorger gesichert und der Einsatz konnte nach drei Stunden beendet werden.
http://www.bfk-amstetten.at/1012_Hochspannungsmast%20in%20Winklarn%20in%20Brand

Nicht auszudenken, wenn das in einem aktuell so trockenen Wald passiert. Es wird nicht immer so einfach nachweisbar sein, woher der Funkenflug gekommen ist. Und sogar dann, wenn dieser eindeutig der Freileitung zuordenbar ist, wird es schwer sein, als Waldbesitzer eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. Immerhin ist der Bau der Leitung bewilligt, die Umsetzung bestmöglich eingehalten worden. Das Verursacherprinzip wird dann womöglich schnell in Zweifel gezogen und auf höhere Gewalt berufen werden.

Und wer zahlt dann, wenn womöglich etliche Hektar Wald vernichtet werden. Das Problem entsteht dann auch für angrenzende Waldbesitzer, die zur Freileitungs-Schneise sonst gar keinen Bezug haben.

Beispielhaft wurde im Bezirk Schärding schon jetzt eine Verordnung erlassen:
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Rudolf Niederwimmer, IG Landschaftsschutz Mühlviertel

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