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Status des Genehmigungsverfahrens

Status des Genehmigungsverfahrens

Freileitung wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen

Die erste Etappe auf dem Weg zum Schutz unserer schönen Landschaft, der betroffenen Grundbesitzer und Anrainer, ist geschafft. Erstmalig wird in OÖ eine geplante 110-kV-Freileitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Dies wurde vom Amt der OÖ Landesregierung per Bescheid nunmehr so festgesetzt.

Eine Grundlage für diese Entscheidung war natürlich, dass wir als IG-Landschaftsschutz Mühlviertel in den vergangenen Monaten immer wieder betont haben, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werden, damit das geplante Genehmigungsverfahren mittels UVP abläuft. Hilfreich war aber auch, dass sich die Standortgemeinden (mit einer Ausnahme), großteils vertreten durch unseren Vertrauensanwalt Dr. List, nachdrücklich für diese Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesprochen hatten. In diesem Feststellungsverfahren hatten nur die betroffenen Gemeinden Parteistellung, nicht aber die Grundeigentümer selbst.

 

Das kommt auf uns zu

Somit wissen wir auch, dass der nächste Schritt der Netzbetreiber eine genaue Detailplanung der Freileitungstrasse, sprich der Maststandorte und Zufahrten sein wird – vermutlich weitestgehend in Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern.

Wichtig ist immer wieder zu betonen, dass bis jetzt kein Antrag auf Genehmigung zur Errichtung der Leitung bei der Behörde eingebracht wurde. Dieser Genehmigungsantrag wird zugleich der Start des UVP-Verfahrens sein. Zuständige Behörde ist wieder das Amt der OÖ Landesregierung.

 

Grundbesitzer und Anrainer betroffen

Es haben in diesem UVP-Verfahren alle betroffene Grundbesitzer Parteistellung. Der aktiven Beteiligung der Grundbesitzer an diesem Verfahren kommt eine wesentliche und zentrale Bedeutung zu.

Der Vorteil dieses UVP-Verfahrens liegt unter anderem aber darin, dass nun auch betroffene Anrainer, sowie auch Personen, die sich in konkreter Form durch die Errichtung oder den Betrieb der geplanten Freileitung beeinträchtigt fühlen, ein Stellungnahmerecht im Verfahren haben und Parteistellung erlangen können. Wichtig dabei ist es zu beachten, dass die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen/Einwänden gegen den Bau der Freileitung voraussichtlich nur sechs Wochen ab öffentlicher Auflage und Einsichtnahmemöglichkeit in die Unterlagen beträgt.

Erdkabel statt Freileitung - Mast nahe einem Haus
Erdkabel statt Freileitung

Hochspannungs-Freileitungen rücken mitunter sehr nahe an bewohnte Liegenschaften heran, das kann beträchtliche Auswirkungen haben
Bild: Manfred Voit

 

Anrainer-Rechte wahrnehmen

Der Verein IG-Landschaftsschutz Mühlviertel unterbreitet nun allen, die von der geplanten Freileitung beeinträchtigt würden (zusätzlich zu den betroffenen Grundeigentümern) das Angebot, sich in der Gruppe anwaltlich mitvertreten zu lassen. Die Kosten dafür sind sehr moderat.

Gemeinsam werden auch die nächsten Schritte in Richtung einer modernen Erdkabellösung mit Erfolg gekrönt werden.

 

Was beabsichtigen Netzbetreiber und Politiker tatsächlich?

Wir stellen uns immer wieder die Frage, warum sich die Energie AG, und in deren Schlepptau die Linz AG, auf diese Verzögerung des Leitungsbaues einlassen. Würden die Herrschaften sich die Machbarkeitsstudie für eine innovative Erdkabellösung von Prof. Dr. Brakelmann genauer gelesen haben, hätte die Errichtung schon längst durchgeführt werden können. Niemand hätte dagegen Einspruch erhoben.

Offenbar geht es wirklich nur darum, in späterer Folge die 110 KV auf 220 KV upgraden zu können. Was natürlich bei einem späteren Upgrade einer 110 KV Erdkabellösung schwierig sein dürfte.

Am Anfang hieß es, die Leitung wird benötigt für die Versorgungssicherheit des Mühlviertels, dann hieß es für die Ableitung der großen Energiemengen des Mühlviertels (drei 20 ha große Wiesen-Flächen für PV geplant!). Womöglich wird die Leitung aber nur für die „Durchleitung“ (aus Temelin) benötigt. Egal, wir können es nicht überprüfen, daher stellen wir die Leitung auch nicht in Frage. Es genügt, wenn diese als Erdkabel ausgeführt wird.

Der OÖ Landesrat für Wirtschaft, Touristik, Energie und Rohstoffe, Gewerbe, Raumordnung, Sport, Umwelt- und Anlagenrecht usw. ist ja gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender der Energie AG. Der Generaldirektor der Energie AG ist im eigentlichen Sinne ja nur sein „weisungsgebundener Mitarbeiter“.

Warum ist der Herr Landesrat, ein gewählter Mandatar, nicht gewillt, einen offenen Dialog zu führen und alle Karten auf den Tisch zu legen?

 

Zum Schluss noch Kurioses zum Thema Energiesparen

Energiesparen ist in aller Munde: Zumindest nach Frau BM Leonore Gewessler. „Energiesparen ist immer wichtig“, heißt es in einem der Kleinen Zeitung übermittelten Zitat der Ministerin, „Jeder und jede kann im Alltag dazu einen Beitrag leisten: Deckel auf den Topf beim Kochen, beim Autofahren das Tempo reduzieren, Waschmaschine anfüllen und ab Herbst die Heiztemperatur um ein oder zwei Grad runter.“ Fehlt nur noch die Einsetzung eines ministeriellen Arbeitskreises nach dem Motto „wenn man wo nicht weiterweiß, gründet man einen Arbeitskreis“.

Ganz anders sieht es die Energie AG und macht gleich „Nägel mit Köpfen“. Sie unterbreitet den Gemeinden neue Lieferverträge basierend auf den Abnahmemengen der Vergangenheit zu einem fixen Preis. Dieser klingt zwar in Zeiten wie diesen beinahe angemessen, aber bei einer Überschreitung und unverständlicherweise auch bei einer Unterschreitung der Vertragsmenge muss je KWh mehr bezahlt werden.

Klingt komisch, ist komisch. Hat aber eine Logik, denn derzeit heißt es wahrscheinlich „ein bisschen Gas muss sein“, damit der billige Strom aus Wasserkraft „vergoldet“ wird, also auf die Gestehungskosten aus teuren Gaskraftwerken angehoben werden kann. Wenn der Verbrauch aber zu weit sinken würde, müsste kein Gaskraftwerk mehr angeworfen werden und wir zahlen dann wieder nur mehr den billigen Strom aus Wasserkraft. „Windfall Profits“, also „zugewehte Gewinne“ heißt das heute so schön beschwichtigend. In meiner Jugend hätte man das glatt als Wucher bezeichnet.

Für den Verein, Rudolf Niederwimmer

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Ein Gedanke zu „Status des Genehmigungsverfahrens

  1. Bei Freileitungen ist auch das Erscheinungsbild der Gemeinden betroffen!!!Stellungnahme ist erlaubt, was die Behörde dazu sagt konnen die Betroffenen aus dem Almtal und Innviertel bestätigen! Alles abgelehnt und für nichtig erklärt!!! In einer Demokratie steht es jedem frei für Freileitung oder Erdkabel zu sein. Die Verhandlungsmethoden der EAG Netz OÖ sehen dagegen so aus, “ Unterschreibe dann zahlen wir dir mehr, unterschreibe dann tun wir dir kleine Masten weg, unterschreibe, dann bekommst du auch Geld, selbst wenn die Leitung NICHT gebaut wird,…!!! Dazu würde ich gerne die Vertreter der Landwirte befragen, ob das im Sinne der Interessensvertretung ist!? Grüße aus dem Innviertel Josef Wagneder Betroffener, Enteignet

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