Die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplante 110kV Freileitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf ist einen wichtigen Schritt näher gerückt. Dazu wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufgehoben, bei dem die meisten Rodungsflächen zu Unrecht außer Acht geblieben waren. Damit „wackeln“ nun alle bisherigen Bewilligungen für die Freileitung – inklusive der bereits durchgeführten Enteignungen.
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