Am 16. Oktober hielten wir eine sehr gut besuchte Mitgliederversammlung im „Gwölbstüberl“ in Helfenberg ab. Unsere Mitglieder wurden vor allem über die rechtlichen Unwägbarkeiten des Vertragsmusters, das die Landwirtschaftskammer mit den Netzbetreibern ausgearbeitet hat, informiert.
DI Rudolf Netherer – gerichtlich beeideter Sachverständiger und ehemaliger Berater der seinerzeitigen BBK Wels – führte aus, dass dieses Vertragsmuster eine Art Sicherheitsnetz darstellt. Dass dies eine Absicherung durch die LK ist, damit unter diesen Entschädigungssätzen und Servituts- bzw. Benützungsrechten kein Grundbesitzer entschädigt werden kann. Es ist auf jeden Fall anzuraten, dass jeder Vertragsabschluss mit den Netzbetreibern individuell und unter Zuhilfenahme eines Gutachters ausgearbeitet werden soll. Dadurch sind – so DI Netherer – auf jeden Fall wesentlich höhere Entschädigungssätze zu erreichen.
Auch wenn die Netzbetreiber in nächster Zeit auf einen schnellen Vertragsabschluss drängen werden, soll sich niemand „überrumpeln“ lassen.
Sollten die Netzbetreiber beim UVP-Verfahren und beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht) obsiegen, ist erst dann eine Entscheidung zu treffen, ob man sich enteignen lässt oder eine Einigung mit den Netzbetreibern trifft. Selbst innerhalb von 8 Wochen nach einem negativen Urteil des BVwG kann man eine Einigung mit den Netzbetreibern versuchen.
Die Netzbetreiber bieten aktuell ein Art „Frühbucherbonus“ von 3,5% der Entschädigungssumme an, wenn man bereits vor dem UVP-Verfahren unterschreibt. Damit wollen die Herrschaften wahrscheinlich beim UVP-Verfahren den Eindruck erwecken, dass eh alle Grundbesitzer „glücklich“ mit der geplanten Leitung sind.
Nicht voreilig unterschreiben oder Daten herausgeben
Vorsicht ist auch bei den aktuellen Entschädigungen für die erfolgten Probebohrungen geboten. Konkret wurde mir von einem Fall berichtet, dass bei diesem „Hausbesuch“ ganz nebenbei auch nach einer Unterschrift für die erforderlichen Zufahrtswege gefragt wurde („eh nur, wenn die Freileitung gebaut werden sollte“). Gänzlich verwirrend war dabei auch die Frage nach der Sozialversicherungsnummer! Wozu? Der gute Mann gab sich schließlich damit zufrieden, dass er keine Unterschrift und keine SV-Nummer bekommen hat und zog „fröhlich“ seiner Wege.
Im gesetzten Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt jemand mit den Netzbetreibern verhandeln will, empfehlen wir auf jeden Fall die Inanspruchnahme von DI Rudolf Netherer. Bitte kontaktiert Herrn Netherer und trefft eine individuelle Aufwandsentschädigung direkt mit ihm. Die Kosten werden sicherlich moderat sein.
Kontaktdaten: DI Rudolf Netherer, netherer.rudolf@gmx.at, 0664 / 48 25 284
Rudolf Netherer, IG Landschaftsschutz Mühlviertel