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UVP Verfahren gestartet

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Der Antrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurde von den Netzbetreibern bei der Behörde eingebracht. Bis einschließlich 30. August können dazu Einwände eingereicht werden. Jeder, der unmittelbar von der geplanten Freileitung betroffen ist, kann eine persönliche Stellungnahme bis dahin einbringen.

Adresse: Oö. Landesregierung, pA Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz (Eingeschrieben!).
Folgende Geschäftszahl sollte angeführt werden: AUWR-2024-193676/16-HR.

Eine Entscheidung dieses Verfahrens ist frühestens Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Sollte dieses in unserem Sinne negativ beschieden werden, ist als nächste Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Verfahren beim BVwG dauern in der Regel zwei Jahre, sodass mit einem gültigen Baubescheid, unabhängig ob Freileitung oder Erdkabel, wahrscheinlich erst 2027 zu rechnen ist.

Die IG Landschaftsschutz wird auf jeden Fall Einwände einbringen, um Parteienstellung zu erhalten. Die Bedenken und Einwände der Anrainer der geplanten Freileitung bündeln wir in Bürgerinitiativen.

Für betroffene Grundbesitzer, welche auch Mitglieder des Vereins sind, werden wir auf Grund der bereits übermittelten Erhebungsbögen sowie stattgefundenen bzw. noch stattzufindenden Gesprächen Einwände geltend machen.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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