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Beabsichtigte und tatsächliche Entschädigungszahlungen

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Am 30. Juli informierten wir im Gasthof Freller bei einer gut besuchten Veranstaltung die betroffenen Grundbesitzer über die zu zahlenden Entschädigungen, sollte eine Freileitung tatsächlich gebaut werden.

Auf Grund der Einwände der betroffenen Landwirte aus dem Innviertel beim Leitungsprojekt Ried-Raab hat der Oberste Gerichtshof ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Demzufolge sind nicht nur Bewirtschaftungserschwernisse udgl. abzugelten, sondern vor allem muss auch die Liegenschaftsentwertung entschädigt werden. Daraus resultieren im Innviertel Entschädigungssummen bis zur dreifachen Höhe.

Dieses Urteil ist selbstverständlich auch beim Leitungsprojekt Rainbach-Rohrbach zur Anwendung zu bringen (genauso natürlich auch bei der geplanten Gasleitung). In den Musterverträgen der Landwirtschaftskammer ist diese Liegenschaftsentwertung bis jetzt aber nicht eingerechnet.

Bedeutung im Hinblick auf Vertragsunterzeichnung

Interessierte betroffene Grundbesitzer können sich gerne von Dipl.-Ing. Netherer ein Gutachten inkl. Liegenschaftsbewertung erstellen lassen, um handfeste Zahlen und Fakten für eine eventuelle Verhandlung mit den Netzbetreibern zu haben.
Kontakt:
Dipl. Ing. Rudolf Netherer – 0664/4825284 – netherer.rudolf@gmx.at

Auf jeden Fall haben Grundbesitzer ab Rechtsgültigkeit der Errichtungsgenehmigung (wahrscheinlich frühestens 2027) noch 8 Wochen Zeit, einen Vertrag mit den Netzbetreibern zu schließen. Bereits jetzt einen Vertrag zu unterschreiben dient nur den Freileitungs-Bauherren.

Die IG Landschaftsschutz ist auch weiterhin davon überzeugt, dass eine Erdkabellösung von Rainbach nach Rohrbach die bessere Wahl ist und wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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