Wer hat ein Stellungnahme-Recht im UVP-Verfahren?
Veröffentlicht amBild: © Fredy Der Kreis der Betroffenen ist relativ weit gefasst. Ein Stellungnahme-Recht im bevorstehenden UVP-Verfahren zur geplanten Freileitung haben demnach: Grundbesitzer beeinträchtigte Anrainer betroffene Gemeinden und angrenzende Gemeinden Grundbesitzer, auf deren Grundstücken diese „Denkmäler der Schande“ geplant werden, haben selbstverständlich im UVP-Verfahren alle Rechte, ihre Bedenken einzubringen. Für Mitglieder werden wir als Verein diese […]