„Die neue Erdgasfernleitung „WAG Loop 1“ ist genehmigt worden. Wie Umwelt- und Klimalandesrat Stefan Kaineder (Grüne) am Mittwoch mitteilte, soll die rund 40 Kilometer lange Leitung zwischen Bad Leonfelden (Bezirk Urfahr-Umgebung) und Oberkappel (Bezirk Rohrbach) künftig die Gasversorgung absichern.“
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Die Behörde von LR Kaineder hat auch bei diesem UVP-Verfahren nicht berücksichtigt, dass auf gleicher Strecke auch eine 110 kV Stromleitung gebaut werden soll. Dabei ist seit dem UVP-Verfahren zur 110 kV Leitung erst ein Jahr vergangen. Neben Punkten, die man berücksichtigen hätte müssen, war vor allem das Thema „Kumulierung“ nur rudimentär berücksichtigt.
Nach § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 sind für die Kumulierung insbesondere andere gleichartige und räumlich zusammenhängende Vorhaben zu berücksichtigen. Das können bestehende oder genehmigte Vorhaben sowie bestimmte bereits früher beantragte Vorhaben sein. Die Gleichartigkeit (Energieversorgung) und der räumliche Zusammenhang (Gas- und Stromleitung würden sich sogar kreuzen!) ist auf jeden Fall gegeben.
Die Rechtsprechung beschreibt die Kumulationsprüfung als Betrachtung kumulativer bzw. additiver Effekte gleichartiger Vorhaben. Kumulativ zu betrachten sind z.B. Flächenverbrauch, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Raumordnung, Umweltauswirkungen udgl.
LR Kaineder freut sich über „sein“ UVP-Verfahren zur Gasleitung. Genau so, wie er sich auch über „sein“ UVP-Verfahren zur 110 kV Leitung gefreut hat. Ob seine Freude von Dauer ist, wird das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entscheiden.
Das UVP-Verfahren zur 110 kV Leitung wurde von uns schon beeinsprucht. Bei diesem Verfahren gab es gravierende Mängel. Das UVP-Verfahren zur Gasleitung wird von uns beeinsprucht werden. Eben weil man die oben beschriebene Kumulierungsbetrachtung in dieser Verhandlung ruhig als Farce bezeichnen kann. Wann mit einem Urteil des BVwG zu rechnen ist, ist von unserer Seite nicht abschätzbar. Üblicherweise werden Verfahren bei diesem Gericht in einem Zeitraum von 9 – 18 Monaten verhandelt.
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer