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Neues EABG – Entschädigung für Grundbesitzer unverändert

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Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG): Kaum Änderungen für Grundbesitzer – Gemeindebund fordert Entschädigungen für die Gemeindekassen auch für 110-kV-Netze und Umspannwerke.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) beschleunigt behördliche Verfahren für die Energieinfrastruktur, ohne jedoch die Entschädigungsansprüche privater Grundeigentümer zu schwächen. Der Österreichische Gemeindebund fordert zudem eine verbindliche Entschädigung für Gemeinden bei 110-kV-Leitungen und Umspannwerken. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Eigentumsrechte und Entschädigungen für Grundbesitzer bleiben unangetastet

Zwar beschleunigt das Gesetz den Baustart und verhindert rein taktische Verzögerungen im Enteignungsverfahren, der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf eine faire Ablöse bleibt jedoch vollkommen unangetastet. Wenn Energienetze oder Erzeugungsanlagen über privaten Grund und Boden errichtet werden, müssen Netzbetreiber auch weiterhin marktgerechte, individuelle Dienstbarkeits- und Gestattungsverträge verhandeln.

Sollte es in Einzelfällen zu keiner Einigung kommen und Zwangsrechte im Rahmen von Enteignungsverfahren angestrebt werden, ändert das EABG nichts an den rechtsstaatlichen Kontrollinstanzen. Betroffene Grundbesitzer können die Höhe der Entschädigungen für Maststandorte, Überspannungen oder Liegenschaftsentwertungen wie bisher vor den ordentlichen Gerichten anfechten. Fundierte Musterverfahren zeigen, dass der Gang durch die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) weiterhin die finale Absicherung zur Durchsetzung fairer Entschädigungssummen bleibt. Auch die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer wie ADVOFIN in Anspruch zu nehmen, bleibt bestehen.

Gemeindebund fordert „Energiewendebeteiligung“ für 110-kV-Leitungen und Umspannwerke

Scharfe Kritik kommt unterdessen vom Österreichischen Gemeindebund, der die kommunalen Interessen im finalen Gesetzestext unzureichend berücksichtigt sieht. Zwar verankert das EABG in § 57 eine automatische, gesetzliche Pauschalentschädigung von 98.000 Euro pro Leitungskilometer für Großprojekte auf der 380-kV-Ebene, lässt den regionalen Netzausbau jedoch komplett links liegen.

Der Gemeindebund fordert daher vehement eine Gleichstellung und Ausweitung dieses Modells: Auch für die Errichtung von 110-kV-Leitungen sowie für den Neu- und Ausbau von Umspannwerken (USPW) sollte den Standortgemeinden gesetzlich abgesicherte Entschädigungen zustehen.

Gefordert wird eine verbindliche Energiewendebeteiligung auf Augenhöhe, die sicherstellt, dass die ländliche Bevölkerung nicht nur die Lasten der Infrastruktur trägt, sondern einen messbaren Mehrwert für die Gemeindekasse erhält.

Ob dieser Ansatz den Anrainern einer 110-kV-Freileitung Erleichterung verschafft, wenn „klamme“ Gemeindekassen bedient werden?

Damit läuft man doch nur Gefahr, dass Anrainer-Interessen und Gemeinde-Interessen auseinanderdividiert werden. Zumindest in jenen Gemeinden, in denen diese Interessen noch konform gehen.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel, Rudolf Niederwimmer

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