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UVP-Bescheid beim BVwG beeinsprucht

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Mit unseren Anwälten (Dr. Wolfgang List, Dr. Wolfram Proksch) haben wir den UVP Bescheid der Linzer UVP-Behörde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien beeinsprucht.

Wie im UVP-Verfahren vertritt die Kanzlei Dr. List auch hier wieder die Gemeinden Hirschbach, Schenkenfelden, Helfenberg, Auberg, Waldburg und St. Peter am Wimberg.

Die Gemeinden Rohrbach, Arnreit, St. Johann am Wimberg, Oberneukirchen, Vorderweißenbach und Bad Leonfelden haben sich bereits am UVP-Verfahren nicht beteiligt, obwohl die Kosten für diese Vertretung von der IG Landschaftsschutz Mühlviertel übernommen worden wären. Die Gründe für diese Verweigerung kennen wir natürlich nicht. Hier können wir nur darauf verweisen, dass die betroffenen Grundbesitzer und Anrainer die Verweigerungsgründe bei ihrer Gemeindevertretung hinterfragen sollten.

Den weiteren Verlauf des Verfahrens bestimmt nun das BVwG. Üblicherweise dauert es rund ein Jahr bis zum Verhandlungsbeginn. Wie schnell dann ein Bescheid erstellt wird ist heute nicht absehbar. Aus unserer Sicht wird es in ein bis drei Jahren einen endgültigen Bescheid, wie und was gebaut wird, geben. Es stellt sich die Frage, ob diese Entscheidung vor der OÖ-Landtagswahl 2027 „gewollt“ ist.

Für betroffene Grundbesitzer besteht also überhaupt keine Eile, sich von den Netzbetreibern schon jetzt „überzeugen“ zu lassen.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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