Bild: Leonhard Niederwimmer
Dienstbarkeitsrechte für öffentliche bzw. im Gemeindeeigentum stehende Flächen, die für die geplante 110 kV Leitung in Anspruch genommen werden sollen, sind von den Netzbetreibern abzulösen.
Da es dazu offenbar aber für öffentliche Flächen keine Vorlagen bzw. Vorgaben gibt, kann es für Gemeinden schwierig werden, eine rechtssichere und hinsichtlich der Entschädigungshöhe korrekte Entscheidung zu treffen. Das Rahmenübereinkommen, das die Landwirtschaftskammer mit den Netzbetreibern geschlossen hat, ist hier vielfach nicht zutreffend, da es eben eine Orientierungshilfe nur für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften darstellt.
Der am 10.03.2026 ergangene UVP-Genehmigungsbescheid wurde neben vielen Grundbesitzern und Anrainern dankenswerter Weise auch von den Gemeinden Waldburg, Hirschbach im Mühlkreis, Schenkenfelden, Helfenberg, Auberg sowie St. Peter am Wimberg durch ihre Rechtsvertretungen innerhalb der gesetzlichen Frist beeinsprucht, sodass der Bescheid keine Rechtskraft erlangt hat.
Unverständlich ist daher, warum die Stadtgemeinde Bad Leonfelden diesen Dienstvertrag bereits jetzt abgeschlossen hat. Zugestimmt im Gemeinderat hat ausschließlich die Bürgermeisterpartei. Sogar ein Antrag auf Verschiebung, um eine rechtliche Prüfung vorher vornehmen zu können, wurde von der „Partei des Bürgermeisters“ abgelehnt! Solidarität mit den eigenen betroffenen Gemeindebürgern sieht anders aus.
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer