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Informationsveranstaltung für Grundbesitzer

Am Samstag den 11. April fand im Gasthof Haudum in Helfenberg eine Informationsveranstaltung für Grundbesitzer statt. Gekommen waren 68 Grundeigentümer, die entweder von der geplanten Stromleitung oder von der geplanten Gasleitung betroffen sind.

Ziel der Veranstaltung war, Grundbesitzer über weitere Möglichkeiten zu informieren, sollte das BVwG (Bundesverwaltungsgericht Wien) den UVP-Bescheid für die 110 kV Freileitung bestätigen. Dass dies wohl kaum zutreffen wird, lässt sich an der Aussage eines unserer Anwälte ablesen: „Ich fress einen Besen, wenn das BVwG dem zustimmt!
Aus unserer Sicht wird die tatsächliche Entscheidung, Erdkabel oder Freileitung, noch bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen.

Frau Mag. Fiona List von der List Rechtsanwaltskanzlei GmbH sowie Mag. Stefan Bohar, Vorstand der advofin Prozessfinanzierung AG, informierten über die Möglichkeit, faire Entschädigungszahlungen von den Leitungserrichtern zu erhalten, sollte die geplante Freileitung tatsächlich gebaut werden.

Die advofin Prozessfinanzierung und die Rechtsanwaltskanzlei List haben die Entschädigungen für Grundbesitzer entlang der 110 kV Freileitung Ried – Raab beim OGH erfolgreich eingeklagt.

Betroffene Grundbesitzer, die sich nicht auf die angebotenen Entschädigungen einlassen, können die Vertretung der Rechtsanwaltskanzlei List in Anspruch nehmen, ohne dass dafür für den Grundbesitzer Kosten entstehen. Im Vertretungsfall übernimmt die advofin Prozessfinanzierungs AG sämtliche Kosten, egal wie die Verhandlung ausgeht. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer rund ein Drittel der zusätzlichen Entschädigungszahlung. Durch eine Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei List führt diese das gesamte Enteignungs- Entschädigungsverfahren durch, ohne dass der Grundbesitzer zwingend vor Gericht erscheinen muss.
Vorausgesetzt, der Grundbesitzer und der Prozessfinanzierer ADVOFIN schließen dazu einen Kostenübernahmevertrag.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederewimmer

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