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UVP-Bescheid erstellt, aber ohne Rechtsgültigkeit

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Voller Stolz präsentiert LR Kaineder „seinen“ UVP-Bescheid zur 110 kV Stromleitung im Mühlviertel. https://www.nachrichten.at/wirtschaft/40-kilometer-lange-stromleitung-im-muehlviertel-genehmigt;art15,4148211

Rechtsgültigkeit erlangt dieser Bescheid wohl noch länger nicht. Innerhalb von 6 Wochen wird dieser „Landesbescheid“ beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht) in Wien beeinsprucht werden. Ich vermute, diese „räumliche Entfernung“ wird der Rechtsprechung sicher guttun.

Was in dem Artikel besonders ins Auge springt sind die angeführten Auflagen für Fledermäuse, Ameisen, Verstecke wie Totholz und Steinhaufen, Vogelmarkierungen an den Leitungen, Ersatzaufforstung für 1,5 ?? ha Waldrodung.

Alles „nette“ Punkte. Diese treffen aber nicht einmal ansatzweise das Problem: 70 ha Wald vernichtet durch 40 Meter breite Schneisen. Großvögel und unter Naturschutz stehende Vögel sowie der „Nord-Süd-Vogelzugkorridor“ in Schenkenfelden weitestgehend unberücksichtigt. Ebenso unter Naturschutz stehende Pflanzen und Sträucher.

Keine ordnungsgemäße Kumulierungsprüfung mit der Gas-Trasse, und, und, und.

Kommt das alles im Bescheid nicht vor? Oder hat Herr Kaineder keine Zeit gefunden, den Bescheid bis in die Tiefe zu lesen.

Interessant auch das Eigenlob für das „schnelle“ Verfahren. Wer beim UVP-Verfahren im Jänner 2025 anwesend war, kann sich sicherlich an die ständigen Beschwerden der Netzbetreiber, deren Anwälte und auch der Verfahrensleitung über die uns vorgeworfene „Verzögerungstaktik“ erinnern. Bis hin, dass nicht einmal ein zusätzlicher erforderlicher Termin eine Woche später stattfinden konnte. Das Verhalten der Verfahrensleitung damals könnte man eigentlich als „Naturschutzbremse“ bezeichnen.
https://muehlviertel110kv.at/2025/02/02/uvp-eklat-in-zweiter-verhandlungswoche/

Wir gehen davon aus, dass das BVwG den Bescheid wegen grober Mängel entweder aufhebt oder zurück an den Start schickt. Das heißt, dass dieses unsägliche UVP-Verfahren neu zu verhandeln sein wird.

Dieses Risiko nimmt die Landesregierung, der auch Herr Kaineder angehört, billigend in Kauf.

Es sollte uns aber dann niemand dafür verantwortlich machen, wenn es in den nächsten Jahren KEINE 110 kV Leitung geben sollte. Schon vor vielen Jahren haben wir eine Machbarkeitsstudie für eine 110 kV Erdkabellösung von Univ. Prof. Heinrich Brakelmann (einem der europäischen Leitungsbau-Experten) zur Verfügung gestellt. Die 110 kV Mühlviertelleitung könnte also schon lange in Betrieb sein.

Zusammengefasst: Alles wie erwartet. Keine Rechtsgültigkeit. Viel Eigenlob für ein Verfahren, das aus meiner Sicht zumindest „ein Geschmäckle“ hat.

IG-Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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