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Entschädigungszahlungen für Grundbesitzer

Die „Servituts-Einkäufer“ der Netzbetreiber sind teilweise sehr aktiv. Bei manchen Grundbesitzern waren sie schon 3-4mal, bei anderen Landwirten aber erst einmal.
Bei allen Gesprächen das gleiche Ergebnis.
Sie wollen die lt. OGH-Urteil dem Grundbesitzer zustehende Liegenschaftsentwertung partout nicht bezahlen.
Aber es besteht ohnehin keine Eile, sich den Vorgaben der Netzbetreiber zu unterwerfen. Dass ausgerechnet im OÖ-Landtags-Wahljahr womöglich eine Welle von Enteignungen durch unser schönes Mühlviertel schwappt, wage ich zu bezweifeln.

Anders ist das bei den „Servituts-Einkäufern“ der Gasleitung. Bei einem Grundbesitzer, bei dem es um einen größeren sechsstelligen Betrag geht, war die klare Aussage: Wir wollen verhandeln und werden nicht enteignen“. Bei diesem Gespräch war auch der Sachverständige und Gutachter Dipl. Ing. Netherer auf Seite des Grundbesitzers dabei. Dieser hat durch seine berufliche Vergangenheit in der LK große Erfahrung bei Liegenschaftsbewertungen und natürlich auch das zugehörige Verhandlungsgeschick.

Zu guter Letzt: Liebe Grundbesitzer, bitte vergesst eure Nachbarn nicht. Diese – meist nur Anrainer – erhalten keine Entschädigung, die meisten wollen auch gar keine. Sie wolle nur nicht neben einer Freileitung leben und ihre Gesundheit bzw. die ihrer Kinder gefährden. Jede Unterschrift ist natürlich auch eine Zustimmung zur Freileitung und gefährdet damit den Zusammenhalt in der Nachbarschaft.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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Ein Gedanke zu „Entschädigungszahlungen für Grundbesitzer

  1. Hallo liebe Grundbesitzer, liebe Leser, spreche aus Erfahrung zur „Vorgehensweise“ der Netzbetreiber!
    Zuerst wurde uns ein Optionsvertrag weit unter einer fairen Entschädigung vorgelegt!
    Dann kommen die “ Verhandler“ von Haus zu Haus und bieten, wohlgemerkt, für eine Unterschrift deutlich mehr, da kommt dann mancher in Versuchung doch zu unterschreiben! Meist mit der damit verbundenen Aussage, „…die Freileitung werde sowieso gebaut…“!
    Jetzt könnt oder solltet Ihr Euch fragen, wenn die Leitung sowieso gebaut wird, warum werfen Sie dann so mit dem Geld umher???
    Meine Meinung dazu, geht nicht auf deren „Angebote“ ein, die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bewertungen sowieso viel zu niedrig angesetzt sind und z.B. durch die Kanzlei List auch bei eventueller Zwangseinräung deutlich mehr an Entschädigung rauskommt als beim ursprünglichen Ersten Angebot!!!
    Dazu hätte ich eine Frage an die Standesvertetung der Landwirte, der LWK, dem BB, UBV,…, wenn das Projekt nun als Freileitung realisiert wird, ist dann die Entwertung für das jeweilige Grundstück nicht gleich, egal ob mit oder ohne Zustimmung??
    Warum wird hier versucht mit besseren Angeboten an Unterschriften zu kommen?
    Ist die LWK für faire Entschädigungen?
    Kleiner Denkanstoß noch zum Vergleich Freileitung vs. Erdkabel!
    Freileitungen bedeuten jährlichen Mehraufwand bei der Bewirtschaftung durch ausweichen bei Masten, sollte also auch eine jährliche Aufwandsentschädigung bedeuten!
    Freischneiden der Leitungen bei Wäldern,..
    Vom Vorteil des Erdkabel , dass das Landschaftsbild erhalten bleiben würde will die Landesregierung bis dato nichts wissen, auch wenn immer davon „geredet“ wird!!!
    Für Erdkabel, für Landschaftserhalt, für mehr Versorgungssicherheit,..

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