Die Umweltorganisation „PRO THAYATAL“, unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Manfred Maier, hat beim Land OÖ einen Antrag auf Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung eingebracht.
Wesentlicher Teil dieses Antrages stellen unsere Fachgutachten dar. In der gutachterlichen Stellungnahme von Dr. Egon Zwicker werden die Probleme der betroffenen Vögel durch das geplante Vorhaben des Freileitungsbaus präzisiert. Vor allem auch unter Berücksichtigung des Gutachtens und der Erhebung von Mag. Alois Schmalzer.
Dr. Zwicker kommt dabei zu dem Schluss, dass die in überdurchschnittlicher Häufigkeit im Bereich der Stromleitung lebenden streng geschützten Arten des Uhus, des Weißstorchs, des Schwarzstorchs, des Seeadlers, des Wachtelkönigs, des Sperlingskauzes, des Raufußkauzes, des Rotmilans, des Wespenbussards, des Wachtelkönigs, des Haselhuhns, des Schwarzspechts und viele weitere von dem Projekt gefährdet wären. Diese Arten sind alle durch die OÖ-Artenschutzverordnung und europarechtlich durch die Vogelschutzrichtlinie besonders zu schützen.
Größere Teile des Leonfeldener Hochlandes inklusive des Zugvogelkorridors Schenkenfelden sowie des Brunnwalds und des Schallenbergs sind aufgrund ihres großen Anteils dort brütender Arten ein faktisches Vogelschutzgebiet.
Bezugnehmend auf eine erst kürzlich ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.05.2025 wurde in Anbetracht der Aarhus-Konvention (EU-Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt) anerkannten Umweltorganisationen die Antrags- und Beschwerdelegitimation zuerkannt. In unserem Fall übernahm PRO THAYATAL dieses Antragsrecht zur Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung.
So wie wir das Amt der OÖ Landesregierung im Umgang mit der geplanten Freileitung kennen, wird die Behörde und der zuständige Landesrat versuchen, die Sache „kleinzureden“. Jedoch ist dieser Antrag von Univ. Prof. Dr. Maier im Namen der Umweltorganisation PRO THAYATAL ein weiterer Baustein zur Eingabe beim Bundesverwaltungsgericht. Denn entschieden wird diese Angelegenheit nicht in Linz. Warum die Herrschaften der OÖ. Landesregierung das unbedingt auf das Wahljahr 2027 hin zuspitzen, entzieht sich meiner Erkenntnis.
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer
