Rechtliche Möglichkeiten der Grundbesitzer
Veröffentlicht amDie Ausschöpfung von Rechtsmitteln zur Entschädigung bei zwangsweiser Servituts-Einräumung wird erst dann erforderlich sein, wenn das Bundesverwaltungsgericht sich gegen die berechtigten Anliegen und gegen eine Erdkabellösung entscheidet. Es gilt also, einen Plan B als Notlösung im Auge zu behalten. Von vielen Grundbesitzern weiß ich, dass Plan A (Infrastrukturbündelung Gas- und Stromleitung) mit Vehemenz gefordert wird. […]

