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Mail am 13. Mai 2025 an Margit Angerlehner

Veröffentlicht

Margit Angerlehner ist ÖVP-Klubobfrau, Kommerzialrätin, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer OÖ, Bürgermeisterin von Oftering und ebenso Ausschussvorsitzende des Standortentwicklungsausschusses (als solche entscheidet sie auch maßgeblich in unserer Leitungsproblematik).


Liebe Margit.

Nun liegt es am 22. Mai 2025 wiederum an dir für die Energie AG bzw. Netz OÖ „die Kastanien aus dem Feuer zu holen“.

Leider hast du bereits in der Vergangenheit bei der Abhandlung im „Ausschuss für Standortentwicklung“, dem du vorsitzt, am 29. Mai des Vorjahres der logischen und sinnvollen Möglichkeit der Infrastrukturbündelung Gas-Leitung und 110 kV Erdkabel im Mühlviertel, nicht den Vorzug gegeben. Wie zu erwarten, haben dir die Herrschaften versichert, dass das technisch nicht möglich wäre. Obwohl es eine Machbarkeitsstudie eines namhaften deutschen Univ. Prof. dazu gibt und bereits Pläne der GasConnect für die Mitverlegung eines Erdkabels mit der in nächster Zeit zu verlegenden zweiten Gasröhre vorliegen. Darüber hinaus gibt es österreichische Normen, welche festlegen, dass beide Infrastrukturelemente in einem Abstand von 5 Metern verlegt werden können. (G B430 Abstände und Beeinflussungsbereiche zwischen Gasleitungsanlagen und elektrischen Anlagen sowie Stromerzeugungsanlagen, auf diese Norm, die von den Netzbetreibern wesentlich mitgestaltet wurde, referenziert die ÖNORM B 2533 und auch die ÖNORM E8120).

Leider hast du dazu keine unabhängigen Gutachter zugelassen, sondern nur die Vertreter der Netzbetreiber angehört. Kann es sein, dass du damit die „Böcke zu Gärtner“ gemacht hast? Ich will der Einfachheit annehmen, dass du das halt im „guten Glauben“ so gemacht hast. Andere Gründe würde ich sonst als demokratiepolitisch bedenklich einordnen.

Kommen wir aber zum Initiativantrag der unter deinem Vorsitz am 22. Mai im Ausschuss für Standortentwicklung abgehandelt werden wird. Man könnte das wiederum als „Anlassgesetzgebung“ für die Netzbetreiber bezeichnen, wobei dir dieses Mal sicherlich die RED III Richtlinie zu Hilfe kommen wird.

Anlassfall ist das Umspannwerk Langbruck in der Gemeinde Bad Leonfelden. Die Netzbetreiber wollen dort im Grünland ein USPW errichten. Da es aber in der Region bereits viele Bürger gibt, die mit diesem Standort nicht einverstanden sind, getraut sich der Gemeinderat von Bad Leonfelden keine Umwidmung mehr vorzunehmen. Darum soll es dein Ausschuss und in der Folge der OÖ Landtag richten.

Wenn der Bürgermeister von Bad Leonfelden, dein Parteifreund, meint „ja aber das USPW brauchen wir“, dann wird ihm da niemand widersprechen. Es geht den betroffenen Bürgern einfach nur um den Standort. Wird das USPW im Bereich Langbruck genehmigt, dann wird die Ausführung der 110 kV Leitung als Freileitung „einzementiert“. Eine Freileitung die Liegenschaften entwerten, 70 ha Wald vernichten und viele weitere Folgeprobleme nach sich ziehen würde.

Viele betroffene Bürger wollen, dass das USPW in der Nähe des INKOBA Gewerbegebietes gebaut wird. Dort sind die großen Stromverbraucher, dort verläuft auch die Gasleitung, entlang derer ein 110 kV Erdkabel sinnvollerweise mitverlegt werden soll. Sagt eigentlich der Hausverstand.

Liebe Margit.
Wir kommen beide aus einem bäuerlichen Elternhaus und sind in derselben Kirchengemeinde „sozialisiert“ worden. So ersuche ich dich, im Sinne unserer Jahreslosung „Prüft alles und behaltet das Gute!“ (Paulus an die Thessalornicher) eine weise Entscheidung für die betroffenen Bürger zu treffen.

Liebe Grüße Rudolf Niederwimmer

(zusätzlich erging dieses Mail als CC auch an alle Zeitungsredaktionen in OÖ)

Die Antwort kam am 15. Mai:

Lieber Rudolf!

Danke für Dein Email betreffend des Initiativantrags zur Widmungsfreistellung von Umspannwerken, der im kommenden „Ausschuss für Standortentwicklung“ am 22. Mai behandelt werden wird.

Ich habe diese Beilage selbst unterschrieben, weil ich überzeugt bin, dass  dies eine wichtige Deregulierungsmaßnahme darstellt, um die Energiewende voran zu bringen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Alle anderen Bundesländer haben wir auch bereits gleiche oder ähnliche Bestimmungen.

Anlassfall ist allein die Deregulierungsbestrebung des Landes Oberösterreich.

Mit besten Grüßen Margit Angerlehner

Und so wurde dann auch im Sinne der Netzbetreiber und gegen die betroffenen Bürger(innen) von Bad Leonfelden entschieden. Leider.
Ich vermute, dass ihrem weiteren Karriereschritt 2027 nichts mehr im Wege steht.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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