Am 29. Jänner 2025 wurde die korrekte Fortführung des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung der 110 kV-Freileitung im Mühlviertel von den Vorgesetzten des Verhandlungsleiters mutmaßlich behindert. Dabei wurden innerhalb einer Woche weitere Verhandlungstage angesetzt, ohne die Rechtsvertretungen der Einwender schriftlich einzuladen oder die Termine auf den Amtstafeln der betroffenen Gemeinden zu veröffentlichen. Diese Tage fielen bewusst auf Zeiträume, in denen die Anwälte der Einwender bereits andere Verpflichtungen und Termine hatten.
Dieses Vorgehen erweckt den Verdacht, dass Einwände zum Thema Naturschutz, speziell im Bereich Vogelkunde, unterdrückt werden sollten. Obwohl das Thema Vogelkunde bereits behandelt wurde, verließ der Amtssachverständige für Naturschutz an diesem Tag bereits um 16 Uhr die Verhandlung. Die Verhandlung wurde dann mit einem anderen Fachgebiet bis 21 Uhr fortgesetzt. Die Fortführung des Fachgebietes Naturschutz wurde aber in den nächsten Tagen nicht wiederaufgenommen.
Die Interessengemeinschaft Landschaftsschutz Mühlviertel, vertreten durch Dr. Wolfgang List, reichte daher jetzt schriftlich naturschutzrechtliche Einwände zum Bereich Vogelkunde noch vor der zu erwartenden Bescheiderstellung ein.
Gutachten renommierter Ornithologen zeigen, dass entlang der geplanten Freileitung ein „faktisches Vogelschutzgebiet“ existiert. Dieses Gebiet ist Lebensraum streng geschützter Arten wie Uhu, Weiß- und Schwarzstorch, Seeadler, Wachtelkönig, Sperlingskauz, Raufußkauz, Rotmilan, Haselhuhn sowie weiterer Arten, die durch die OÖ-Artenschutzverordnung und die europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt sind.
Zusammenfassend kommen unsere Sachverständigen zum klaren Ergebnis, dass der Amtssachverständige für Naturschutz sich mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer in keiner Weise und vor allem sich mit der Umweltverträglichkeitsprüfung nur sehr oberflächlich und unkritisch auseinandergesetzt hat.
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer