Es ist leider zu befürchten, dass es in OÖ wiederum zu einer „Anlassgesetzgebung“ kommt. Da mit den bestehenden Gesetzen die Umwidmung für das Umspannwerk am Standort Langbruck kaum möglich ist, denkt LH Stelzer daran, das Gesetz „umzuwidmen“.
In den OÖ Nachrichten wird der Landeshauptmann wie folgt zitiert: „Weiter vorangetrieben werden soll auch die Deregulierung im Land. So soll beispielsweise künftig keine Sonderwidmung im Grünland für die Errichtung von Umspannwerken verlangt werden.“
Wohin das führt, kann man in unserem Beitrag „Waldbrand in OÖ durch 110 kV Leitung der Netz OÖ“ ersehen. Für die sogenannte Almtalleitung wurde durch eine ähnliche Anlassgesetzgebung die Rodungsgrenze für den Freileitungsbau von 20 ha auf 40 ha angehoben, nur damit das Projekt nicht UVP-pflichtig wurde.
Kann sich die Energie AG, und hier deren Tochter Netz OÖ, einfach Gesetze „bestellen“? Frei nach dem Motto – „wenn die Gesetze nicht passen, werden sie halt passend gemacht!“.
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer