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UVP Verfahren, was bisher geschah

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„Bürgerfreundlich“ war das Verfahren bisher nicht.

Am 5. Juli 2024 wurde das UVP Verfahren vom Amt der OÖ. Landesregierung angekündigt.
Mit einer Frist bis zum 30. August konnten wir die Basis unserer Einwände einbringen. Was aber erschwerend hinzu kam: Nur in diesen rund 8 Wochen durften wir Unterstützungsunterschriften für die Bürgerinitiativen sammeln. Gekonnt in die Urlaubszeit getaktet! Nichtsdestotrotz erlebten wir aber einen großen Zuspruch beim Sammeln dieser Unterstützungserklärungen.

Am 27. November 2024 wurde dann die mündliche Verhandlung von der gleichen Behörde ausgeschrieben.
Erst zu diesem Zeitpunkt war es möglich, in die Ausführungen der Landesgutachter Einsicht zu nehmen. Bis zum 2. Jänner 2025 konnten wir dann unsere Stellungnahmen zu den Gutachten des Landes OÖ einbringen. Der Zeitraum wurde sehr „unschön“ – anzunehmender Weise bewusst – in die Weihnachtszeit gelegt. Normalerweise wollen auch Gutachter und Rechtsanwälte diese Zeit anders verbringen, als beinahe Tag und Nacht an Gutachten und Schriftsätzen zu arbeiten.

Ein Antrag auf Fristerstreckung über den 2. Jänner hinaus wurde, wie erwartet, abgelehnt.

Der Verfahrensakt beläuft sich mittlerweile auf mehrere tausend Seiten. Wie soll sich da ein betroffener Grundbesitzer und/oder Anrainer in der so kurz eingeräumten Frist einlesen und seine Einwände formulieren.
Diese Vorgehensweise könnte man wohl auch als Verfahrensbeschleunigung werten! Zur „Ehrenrettung“ des Verfahrensleiters – er ist Angestellter des Amtes der OÖ. Landesregierung – muss aber angenommen werden, dass er enormen Druck „von Oben“ hat.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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