Vom 13. bis 17. Jänner 2025, jeweils ab 9:00 Uhr, ist in Freistadt (Am Stieranger 10 / Messehalle 2) die mündliche Verhandlung angesetzt. Einlass in die Halle ist jeweils um 8:30 Uhr. Diese Verhandlung ist öffentlich. Erfahrungswerte aus einer ähnlichen Verhandlung lassen vermuten, dass Bild- und Tonaufnahmen verboten sein werden.
Alle, die sich im Verfahren zu Wort melden wollen, müssen jedoch bereits am Montag, den 13. Jänner 2025 um 9:00 Uhr anwesend sein und sich in eine Redeliste eintragen. Diese Redeliste wird nach Fachbereichen geordnet sein. Es ist offenbar zwingend, sich für Wortmeldungen nach Fachbereichen einzutragen. Anzunehmen ist aber, dass man sich in mehrere Fachbereiche gleichzeitig eintragen kann.
Die Fachbereiche sind:
● Abfalltechnik
● Bautechnik und Brandschutz
● Boden und Fläche [exkl. Wald] sowie Landwirtschaft
● Elektrotechnik und Energiewirtschaft
● Forstwirtschaft inkl. Waldboden und -fläche
● Jagd und Wildökologie
● Geologie
● Hydrogeologie und Grundwasserwirtschaft
● Kulturgüter
● Luftfahrttechnik
● Luftreinhaltetechnik
● Meteorologie
● Klima und Klimawandelfolgen
● Natur- und Landschaftsschutz
● Oberflächengewässer und Wasserbautechnik
● Raumplanung und Sachgüter
● Schalltechnik / Lärmschutz und Erschütterungen
● Umweltmedizin (Humanmedizin)
● Verkehrstechnik
● Veterinärmedizin
So manche Fachbereiche sind für dieses geplante Leitungsprojekt sicherlich als „Orchideenbereiche“ einzuordnen, die innerhalb kürzester Zeit abgehandelt sein werden. Aber es wird sicherlich auch ganz knifflige Fachgebiete geben.
Ziemlich sicher ist für jeden Fachbereich ein Gutachter des Amtes der OÖ. Landesregierung vor Ort. Nach meinem Wissensstand sind beinahe alle Gutachter beim Amt der OÖ. Landesregierung angestellt. Ein Schelm der Böses denkt, dass das Urteil schon feststeht?
Im Verfahren werden wir von Dr. Wolfgang List für unsere zwei Bürgerinitiativen vertreten. Von ihm vertreten werden aber auch die Gemeinden Hirschbach, Schenkenfelden, Helfenberg, Auberg, Waldburg und St. Peter am Wimberg, sowie viele namentlich genannte Grundbesitzer.
Nach unserem Wissensstand haben auch zwei weitere Anwälte Einwände eingebracht. D.h., das Verfahren kann sich durchaus in die Länge ziehen. Nicht umsonst schreibt der Verfahrensleiter des Landes OÖ: „Sollte die mündliche Verhandlung am 17.01.2025 nicht abgeschlossen werden können, wird diese am 20.01.2025 um 09:00 Uhr fortgesetzt.“
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer