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UVP Verfahren, anschließende weitere Vorgehensweise

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Betrachten wir dieses Verfahren als erforderlichen Zwischenschritt.

Am 18. Mai 2024 schrieb mir der Umweltanwalt des Landes OÖ, Dr. Donat: Erst kürzlich hat der Entwurf des 9. UVP-Berichts des BMK (Anmerkung: Bundesministerium für Klima) gezeigt, dass 99,5% der Verfahren positiv ausgehen. Ob die restlichen 0,5% (1 Verfahren in 200) zurückgewiesen oder wirklich abgewiesen wurden, weiß ich nicht. Die Sache ist also klar.“ Soweit eine klare Aussage von Dr. Donat!

Aber dieses UVP Verfahren ist Voraussetzung, dass die Sache zu Gericht kommt. Alle Einwände, alle protokollierten Aussagen beim UVP Verfahren sind wichtig für die Entscheidung, die dann das BvWG (Bundesverwaltungsgericht) in Wien treffen muss. Darum dürfen wir dieses UVP Verfahren auch nicht auf die „leichte Schulter“ nehmen, denn die aktuell regierenden Landespolitiker werden offensichtlich nichts für uns tun.

Der Gerichtsentscheid wird – so ist anzunehmen, sofern es nicht zu „komischen“ Verzögerungen kommt – noch vor der nächsten Landtags- und Gemeinderatswahl (2027) getroffen. Man wird sehen, welche Ergebnisse zu erwarten sind und welche Auswirkungen das auf dieses Leitungsprojekt hat. Wir bleiben jedenfalls dran, für eine menschen- und umweltschonende Ausführung als Erdkabel.

IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer

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