Die Netzbetreiber machen „Hausbesuche“, um die Grundbesitzer von ihrem „Angebot“ zu überzeugen. Recht erfolgreich sind sie dabei nicht. Erst von ganz wenigen Vertragsabschlüssen ist uns bekannt. Vor allem Grundbesitzer, die ihre Gründe nicht mehr selbst bewirtschaften, lassen sich von den Netzbetreibern „überzeugen“. Dass sie dabei auf „viel Geld“ verzichten ist ihre eigene Entscheidung. Das bisschen „Handgeld“ für einen frühen Vertragsabschluss mag ihre Entscheidung beeinflussen, Landwirte haben sich davon nicht überzeugen lassen.
Diese Verhandlung über Grundinanspruchnahme ist ohnehin viel zu früh. Wir gehen davon aus, dass wir sehr gute Chancen haben, die Freileitung „zu begraben“. Ausbezahlt werden die Entschädigungszahlungen ohnehin erst vor dem möglichen Baubeginn, also in frühestens zwei Jahren.
Jetzt zu unterschreiben sendet auch ein vollkommen falsches Signal aus. Zum einen: „Her mit dem Zaster, her mit der Marie“ (Copyright LH Johanna Mikl-Leitner). Zum anderen: „Auf die betroffenen Nachbarn und Anrainer der geplanten Freileitung nehme ich keine Rücksicht!“. In unserer Solidargemeinschaft sollte das keinen Platz haben.
Nach wie vor ist in den vorgelegten Verträgen die Entwertung der Liegenschaft nicht eingerechnet, obwohl es dazu ein OGH-Urteil gibt. Grundbesitzer sind gut beraten, sich ein Gutachten zur Bewertung ihrer betroffenen Grundstücke erstellen zu lassen. In bis jetzt bekannten Fällen macht die sogenannte „Liegenschaftsentwertung“ das Doppelte bzw. sogar Mehrfache (abhängig von Grundstücksgröße, Nähe zum Hof etc.) des von den Netzbetreibern angebotenen Betrages aus.
Ein Gutachten kann sich jeder von einem Sachverständigen des „eigenen Vertrauens“ erstellen lassen. Ein Gutachten, das die Netzbetreiber womöglich in Zukunft vorlegen, sollte auf jeden Fall von einem Fachmann „quer geprüft“ werden.
DI Rudolf Netherer, ein gerichtlich beeideter Sachverständiger und auch sonst „Unabhängiger“, hat in der Region bereits viele Gutachten für betroffene Grundbesitzer erstellt. Auch für Grundeigentümer, die von der Gasleitung betroffen sind.
Kontaktdaten: 0664/48 25 284 – netherer.rudolf@gmx.at
IG Landschaftsschutz Mühlviertel – Rudolf Niederwimmer