Allgemein

Zur Situation der 110kV-Leitung im Innviertel Ried-Raab

Baugrube zu einem Maststandort

Bei der 110kV-Leitung im Innviertel wurde kein UVP-Verfahren durchgeführt.
Auch wäre zumindest zwingend eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) erforderlich gewesen. Die Entscheidung über den erfolgten Einspruch ist noch ausständig.
Im Verfahren zum Energierechtsbescheid im Jahr 2015 wurde durch einen Anwalt (nicht ident mit unserem Anwalt) ein Einspruch leider bei einem falschen Gericht eingereicht, sodass die Einspruchsfrist einfach verstrichen ist. Somit war das Verfahren bei Gericht beendet.

Was aber nicht beendet ist, sind die Entschädigungsverfahren. Im Innviertel haben sich 75% der Grundeigentümer enteignen lassen. Ihre Hartnäckigkeit zahlt sich zumindest bei den Entschädigungszahlungen aus. Das LG Ried hat jetzt bereits zum zweiten Mal (aufgrund des vom OGH geforderten Ergänzungsgutachtens) die höheren Entschädigungszahlungen bestätigt. Dies ist rund die dreifache Summe dessen, was der Amtsgutachter im Enteignungsverfahren festgesetzt hat. Diese höheren Entschädigungssätze gelten allerdings nur für jene Grundbesitzer, die sich enteignen haben lassen. Für Grundbesitzer, die sich vertraglich mit der Energie AG geeinigt haben, bleiben die vereinbarten Entschädigungsbeträge des Gutachters bestehen.

Bei einer Enteignung wird auch nur das gesetzliche Mindestmaß für das Servitut beansprucht. Daher ist die beanspruchte Fläche und somit auch der Eingriff in das Privateigentum geringer als bei einer vertraglichen Einigung.

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Zur Information nachfolgende Presseaussendung der Grundbesitzer aus Ried–Raab:

Energie AG verweigert KOSTENWAHRHEIT bei Freileitung

Die 110 kV Freileitung zwischen Ried und Raab ist bereits errichtet und seit Juni 2022 in Betrieb. Dafür wurden 75% der betroffenen Grundeigentümer von der Behörde des LR Achleitner enteignet, der gleichzeitig für das Land OOE als Hauptaktionär Aufsichtsratsvorsitzender der EAG ist. Der Vertreter des Hauptaktionärs der EAG ist also auch Chef der Behörde, die die Enteignungen durchgeführt hat.

Fast 25 Jahre haben die Grundeigentümer und Anrainer um eine Verkabelung gekämpft. Die Grundstücke wurden sogar kostenlos für eine Verkabelung angeboten, wodurch sich die Netz OÖ GmbH auch ca. € 2 Millionen erspart hätte. Diese Angebote wurden stets zurückgewiesen.

Um die wahren Kosten dieser 110 kV Freileitung aufzuzeigen, haben dann enteignete Grundeigentümer gegen die Entschädigung geklagt. Der nun vom Gericht beauftragte Gutachter hat jeden Fall einzeln nach aktuell gültigen Kriterien geprüft und beurteilt. Diese Kriterien und das Ergebnis hat das Landesgericht Ried mit 16.01.2023 als sachlich richtig und nachvollziehbar bestätigt. Die Netz OÖ GmbH der EAG weigert sich jedoch, dieses Urteil anzuerkennen und legt mit 13.02.2023 wiederum Regress ein.

Den enteigneten Grundeigentümern geht es darum, die echten Kosten einer Freileitung allein durch die Entwertung aufzuzeigen. Da ist noch gar nicht vom Landschaftsbild oder möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit die Rede. Insbesondere wird dadurch aber offensichtlich, dass die angebotenen Servitute für ein Erdkabel, die nicht nur sicherer in der Versorgung sind, auch günstiger für alle Kunden der Netz AG wären, die letztlich dafür aufkommen müssen. Offensichtlich möchte die EAG um jeden Preis verhindern, dass sich 110 kV Erdkabel auch in OOE durchsetzen.

Die anstehenden 110 kV Leitungsbauten des OÖ Masterplans werden eine äußerst spannende Angelegenheit. Die Frage ist: Wann denken die EAG Tochter bzw. die politischen Doppelfunktionäre um, damit endlich auch in OOE zukunftsorientierte Verkabelungen von 110 kV Leitungen errichtet werden, wie sie im benachbarten Bayern oder Salzburg Realität sind?

Betonfundament für einen Maststandort im Innviertel

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Sendung „Am Schauplatz“ – ENTEIGNET

Informativ dazu der Beitrag in der ORF TVThek in der Sendung „Am Schauplatz“ v. 9.3.2023
(ca. ab Minute 35:50):
ORF TVThek „Am Schauplatz“ – Enteignet; Sendung vom 9.3.2023

Mit welch großer Überheblichkeit die Netzbetreiber –  mit tatkräftiger Unterstützung der Landespolitik –  sich fremdes Eigentum unter dem Deckmantel Versorgungssicherheit aneignen, sollte man nicht für möglich halten.

Markus Helml aus Peterskirchen spricht es im Beitrag punktgenau an, wenn er sagt: „Eine Freileitung ist nicht öffentliches Interesse. Wo ist das öffentliche Interesse, wenn hier die Wälder geschlägert werden? Das öffentliche Interesse ist die ausreichende Stromversorgung und die kann ich ohne Enteignung mit Erdkabel machen.

Die Ausrede der Energie AG (im Beitrag vom Pressesprecher ausgeführt), dass die Physik keine andere Möglichkeit zulässt, ist an den Haaren herbeigezogen. Zum Nachlesen, was möglich ist, empfehlen wir der Energie AG und deren Tochter Netz OÖ GmbH (an die die Energie AG das Leitungsnetz verpachtet hat) die „Machbarkeitsstudie für eine innovative und kostenoptimierte Erdkabellösung im Mühlviertel“ von Univ. Prof. Dr. Heinrich Brakelmann und Dr. Markus Pöller. Die Experten haben diese den Netzbetreibern auch persönlich erläutert. Also das Wissen müsste in der Zwischenzeit angekommen sein.

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Zur angesprochenen Situation in Bayern

Die im obigen Pressetext angesprochene Situation in Bayern findet sich auch in einem Artikel des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes unter der Überschrift Länderübergreifende Entschädigung für Erdkabel“.

Nachzulesen unter: https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/energie/laenderuebergreifende-entschaedigung-fuer-erdkabel

Bayern ist hier schon wesentlich weiter als die Oberösterreicher, hier verhandelt man bereits über die Entschädigungssätze für die Verlegung von Erdkabelleitungen.

Rudolf Niederwimmer, IG Landschaftsschutz Mühlviertel

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