Allgemein

„Wenn dich die bösen Buben locken, folge nicht!“

Dieser Satz steht in den Sprüchen Salomos im Alten Testament (Sprüche 1,9).

König Salomo, er lebte vor rund 3000 Jahren, war weithin für seine Weisheit bekannt. Das Kapitel wird neuzeitlich übertitelt mit „Warnung vor Verführern“. So kann man den Spruch Salomos heute auch besser verstehen.

Was die „Verführer“ der Netzbetreiber den Grundbesitzern anbieten, ist uns nur teilweise bekannt. Gehört haben wir von einem Lockangebot von rund 8.000 Euro für einen Maststandplatz. Ob das inklusive der Bodenverdichtung für die zu errichtende Zufahrtsstraße zum Standplatz ist oder womöglich auch für die Überspannung von einem Mast zum nächsten, ist daraus nicht ableitbar. Von solchen „Almosen“ wird sich wohl kaum ein Grundbesitzer „überzeugen“ lassen. Wie soll er das denn vor der eigenen Kinder-/Enkelgeneration rechtfertigen? Denn einmal unterschrieben, hat man den Netzbetreibern alle Rechte eingeräumt. Für immer, mit nur einer Unterschrift.

Aber eigentlich ist es vollkommen egal, was die Herrschaften anbieten. Die Entscheidung, ob Freileitung oder Erdkabel, wird nicht in den neuen Glastürmen der Energie AG bzw. der Linz AG getroffen. Auch nicht von der Landesregierung bzw. den Landesbehörden, sondern diese wird von unabhängigen Gerichten getroffen. Auf diese Entscheidung bereiten wir uns vor und dafür haben wir auch die besseren Argumente. Das kann noch 2-3 Jahre dauern. Also besteht keine Veranlassung, jetzt um irgendwelche Entschädigungssätze mit den Netzbetreibern zu debattieren.

Rudolf Niederwimmer, IG Landschaftsschutz Mühlviertel

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