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Freileitung wird nun doch viel teurer als gedacht

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„Nächster Erfolg für die Gegner der 110-kV-Freileitungen in Oberösterreich. Der Oberste Gerichtshof ist nun der Auffassung, dass bei Enteignungen nicht nur die Grundbesitzer unterhalb der Stromkabel entschädigt werden müssen. Auch das „Drumherum“ verliert an Wert und muss abgegolten werden.“ (Quelle: https://www.krone.at/2408129) Presse krone.at   Petition unterschreiben