Das EuGH-Urteil, welches zu Gunsten der Kläger ausfiel, ändert auch die Vorzeichen im Mühlviertel. Dies freut natürlich die Erdkabel-Befürworter!
Somit müssen nicht nur die Standflächen der Strommasten der geplanten 110kV-Freileitung, sondern auch die Flächen unter der Stromleitung selbst als Rodungsfläche angesehen werden. Daraus ergibt sich natürlich eine weitaus größere Rodungsfläche in den Waldgebieten.
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